Kassenreform: Großzügige Regeln für SV-Beschäftigte

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Um die von der türkis-blauen Regierung angekündigten Einsparungen bei der Zusammenlegung der Krankenkassen zu erreichen, bekommen die Mitarbeiter nun eine großzügige Altersteilzeitregelung angeboten. Das Modell ist deutlich attraktiver  als für ASVG-Versicherte.

Mitarbeiter der Sozialversicherungen können künftig schon ab 25 Dienstjahren die geblockte Version der Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wenn sie bei Antragsstellung das 52. Lebensjahr vollendet haben. Die Arbeitsphase kann dann drei Jahre dauern, die Freizeitphase beginnt mit Vollendung des 57. Lebensjahres. Mit 25 Dienstjahren gibt es dafür 75 Prozent des Letztbezuges, ab 30 Dienstjahren 80 Prozent, berichteten „Die Presse“ und das Ö1-„Mittagsjournal“ am Donnerstag. Für die ASVG-Versicherten hat die türkis-blaue Koalition im Gegensatz dazu den Zugang zur Altersteilzeit zuletzt verschärft: Bis 2018 konnten Frauen ab 53 und Männer ab 58 Jahren die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Schrittweise steigt die Altersgrenze auf 55 beziehungsweise 60 Jahre. Der Generaldirektor der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Bernhard Wurzer, betonte, dass die Altersteilzeit nur genehmigt werde, wenn gleichzeitig ein Dienstposten eingespart wird. „Wir werden das sehr behutsam einsetzen und nur dort, wo es für die Versicherten eine Einsparung bringt“, verspricht Wurzer. (APA)