Kommen GLP-1-Rezeptoragonisten für Typ-1-Diabetes? 

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Moderne Abnehm- und Diabetesmittel sind bei Diabetes derzeit nur beim Typ 2 zugelassen. Ein neues Statement internationaler Expert:innen könnten den Weg für andere Indikationen ebnen. 

Auch im neuen Jahr sorgen die sogenannten Abnehmspritzen für reges Interesse unter Fachleuten. Die modernen und erfolgreichen Mittel, die sowohl zur Behandlung von Typ-2-Diabetes als auch Adipositas zugelassen sind, könnten – und sollen – in Zukunft auch eine Rolle bei Typ-1-Diabetes spielen. Das geht aus einem Statement von internationalen Expert:innen mit österreichischer Beteiligung hervor. „Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht ein wachsendes Interesse an der Verwendung von Glucagon-ähnlichen Peptid-1-Rezeptoragonisten (GLP-1RAs) als Zusatztherapie bei Typ-1-Diabetes“, schrieben Viral Shah von der Indiana University School of Medicine (Indianapolis) und seine Co-Autor:innen, unter ihnen Julia Mader von der MedUni Graz, im „Journal of Diabetes Science and Technology“.

Ergänzende Therapien zu Insulin seien erforderlich, um die häufig auftretende starke Gewichtszunahme, die körpereigene Resistenz gegen das per Injektion zugeführte Insulin und ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko in den Griff zu bekommen. Man will also die zusätzlichen positiven Nebeneffekte der Medikamente, die ursprünglich für Typ-2-Diabetiker gedacht waren, nutzen. Nach mehreren Beratungen formulierte das Expert:innenkomitee umfangreiche „starke Empfehlungen“, die die Verwendung von Semaglutid, Tirzepatid und ähnlichen Substanzen bei Typ-1-Diabetes einschließen.

Die Voraussetzung wäre allerdings die Zulassung der Verwendung dieser Medikamente auch für Typ-1-Diabetiker:innen durch die Arzneimittelbehörden wie FDA (USA) oder EMA (EU) – hier fehle es aber noch an entsprechenden klinischen Studien. „Hersteller einmal wöchentlich zu verabreichender GLP-1-Rezeptoragonisten sollten diese Produkte an Personen mit Typ-1-Diabetes testen, die Insulinpumpen verwenden. Dadurch wird die Beweislage gestärkt, eine behördliche Zulassung kann beantragt werden, wenn sich diese Mittel als sicher und wirksam erweisen“, schreiben die Expert:innen. Bis dahin dürfte es aber noch einige Zeit dauern. (red/APA)

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