Das Europäische Verbraucherzentrums (EVZ) hat mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), der Apothekerkammer und dem Zoll wichtige Informationen zum Thema Online-Medikamentenkauf zusammengetragen.
Konsumentenschützer warnen eindringlich vor dem Online-Kauf von Medikamenten. Damit gehe man nicht nur erhebliche gesundheitliche Risiken ein, sondern könne sich unter Umständen sogar strafbar machen, hieß es am Montag seitens des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Verwiesen wurde einmal mehr darauf, dass es in Österreich nur Apotheken mit Sitz in Österreich oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erlaubt ist, Arzneimittel über das Internet zu verkaufen. Bestellt werden dürfen nur rezeptfreie Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs. Der Einkauf über Apotheken in Drittstaaten wie den USA oder China ist verboten.
„Die Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Anbietern ist auf einen ersten Blick nicht immer einfach”, warnt EVZ-Juristin Elisabeth Barth in einer Aussendung. Zudem drohten auch Probleme mit den Behörden, so die Expertin: „Die Zollorgane haben die Möglichkeit, rezeptpflichtige oder illegale Medikamente, die aus dem Ausland eingeführt werden, zu überprüfen und können diese beschlagnahmen und vernichten. Die Kosten für den Aufwand trägt immer der Besteller. Darüber hinaus drohen im Wiederholungsfall zusätzliche Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro. Aus diesen Gründen raten wir, bei Online-Bestellung von Arzneimitteln stets besonders vorsichtig zu sein.“ (red/APA)
Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken: www.basg.gv.at/konsumentinnen/arzneimittel-im-internet)