Der aktuelle Monitoring-Bericht zum Gesundheitswesen zeigt teilweise starke Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen. Für heuer wird eine noch größere Lücke erwartet.
Es ist eine in früheren Finanzausgleichsverhandlungen politisch definierte Grenze, und doch zeigt sie eine dramatische Entwicklung in Gesundheitswesen: Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in den Jahren 2021 bis 2023 vorsieht. Der nun im Gesundheitsausschuss des Nationalrates vorgelegte sechste umfassende Monitoringbericht „Zielsteuerung Gesundheit“ zeigt in den Jahren 2021 bis 2023 bei den Ländern gesamthaft zu Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich dieser Trend ab 2022 bei allen Trägern ab.
Länder und gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam erzielten 2021 eine Überschreitung in der Höhe von 0,206 Mrd. € (0,80 %), welche sich bis 2022 auf 1,028 Mrd. € (3,85 %) stark erhöhte und beim Voranschlagsmonitoring 2023 in einer Überschreitung um 2,143 Mrd. € (7,77 %) resultiert. Die Autor:innen geben zu bedenken, dass die Zielerreichung sowohl in Bezug auf die Finanzziele als auch auf die Steuerungsbereiche heterogener zu beurteilen sei als in den Jahren davor. Generell seien alle Ergebnisse ab 2020 im Lichte der COVID‐19‐Pandemie zu interpretieren, wobei grundsätzliche Herausforderungen und Handlungserfordernisse weiterhin bestehen bleiben würden.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sah in den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen eine große Chance, um wichtige Weichenstellungen im Gesundheitswesen vorzunehmen. Er appellierte an alle Player, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, zumal Pflege und Gesundheit „kommunizierende Gefäße“ seien. Den Ländern habe man vorgeschlagen, die Planungslogik zu verschränken, wenn schon keine Finanzierung aus einer Hand umsetzbar sei. Zudem seien die Sozialversicherungen angehalten, einen einheitlichen Leistungskatalog auszuarbeiten und einen Gesamtvertrag mit der Ärzteschaft abzuschließen. (red)