Die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) schreibt für das Bildungsministerium die Vergabe der Gurgel-PCR-Tests an den Schulen neu aus. Das Wiener Großlabor Lifebrain hatte gegen die ursprüngliche Ausschreibung Einspruch eingelegt.
Ende August war wie berichtet bekannt geworden, dass der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain gegen das bis 6. September laufende Vergabeverfahren der PCR-Coronatests für Österreichs Schulen vorging. Die Wettbewerbsausschreibungen seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, nämlich „Novogenia“ und „Covid Fighters“, lautete der Vorwurf. Vom Bundesverwaltungsgericht wurde seitens Lifebrain eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt. Im Bildungsministerium hatte man die Vorwürfe zurückgewiesen.
Diesen Einspruch zog das Unternehmen nun aber zurück. Denn die BBG habe aus eigenen Stücken einen „erneuten Aufruf zum Wettbewerb“ ausgeschrieben, an diesem nimmt Lifebrain nun wieder teil. Aus Sicht Lifebrains hat die Bundesbeschaffungsgesellschaft nun sämtliche bekämpften Festlegungen im Zuge zweier Berichtigungen „saniert“. Insbesondere sei die Vorgabe aufgegeben worden, dass das „schon millionenfach bewährte System von lifebrain mit ‚Strohhalm‘ nicht verwendet werden darf“, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch „diskriminierende Festlegungen“ betreffend vorgegebene Schriftarten- und größen, spezifische Vorgaben zu QR- und Strichcodeverfahren und weitere Festlegungen seien aufgehoben bzw. angepasst worden. Damit sei Lifebrain in allen bekämpften Punkten klaglos gestellt worden, man sehe einen „Erfolg auf ganzer Linie“. Da das Unternehmen nicht an Gerichtsverfahren, „sondern an einer Teilnahme an fairen Wettbewerben“ interessiert sei, seien die Anträge zurückgezogen worden. Somit stehe dem „berichtigten Verfahren“ nun nichts mehr im Weg. (red/APA)