Der Sozialausschuss des Nationalrats hat einen weiteren Teil der Pflegereform auf den Weg gebracht. Er bringt für Pflegekräfte eine Ausweitung der Kompetenzen.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat teils einstimmig, teils mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit einer von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und begleitenden Gesetzesänderungen zugestimmt. Sie bringen unter anderem eine Ausweitung der Befugnisse. Zudem sind Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein einfacherer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen. Auch für 24-Stunden-Betreuer:innen und für Zivildiener bringt die Novelle Neuerungen.
Konkret wird diplomiertem Pflegepersonal die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte selbstständig zu verordnen. Bisher war den Angehörigen des gehobenen Dienstes nur eine Weiterverordnung erlaubt. Pflegefachassistent:innen wiederum werden befugt, Blasenverweilkatheter auch bei Männern zu legen, während Pflegeassistent:innen künftig auch subkutane und periphervenöse Verweilkanülen entfernen dürfen.
Um Weiterbildung zu erleichtern, wird die Ausbildung und Berufserfahrung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen wieder in höherem Ausmaß auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet, wodurch nur noch 60 ECTS zu absolvieren sind. Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen können künftig außerdem direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen. Bisher war das erst nach zweijähriger Berufserfahrung möglich. (rüm/pk)