Illegale und gesundheitsschädliche Nahrungsergänzungsmittel wurden bei gemeinsamer Internetkontrollaktion von Zoll und AGES gestoppt.
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel wird in der EU auf rund 36 Milliarden Euro geschätzt, für 88 Prozent der EU-Bürger:innen gehören die Einnahme von konzentrierten Vitaminen und Mineralstoffen in Pillen- oder Pulverform zur täglichen Morgenroutine. In einer gemeinsamen Kontrollaktion des Zollamtes Österreich (ZAÖ) mit dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) wurden unter Hinzuziehung der fachlichen Expert:innen für Nahrungsergänzungsmittel und neuartige Lebensmittel der AGES speziell Internetbestellungen kontrolliert. Ziel war es, einen Überblick zu bekommen, was derzeit an Nahrungsergänzungsmitteln aus Drittstaaten außerhalb der EU an Verbraucher:innen in Österreich versendet wird, um diese vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Insgesamt wurden 50 Proben kontrolliert, 21 mussten lebensmittelrechtlich beanstandet und eine gesundheitsgefährdende Probe wegen Quecksilberbestandteilen analysiert werden.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) dazu: „Die behördenübergreifende Zusammenarbeit erhöht die Schlagkraft im Kampf gegen illegale und gesundheitsgefährdende Nahrungsergänzungsmittel. Mit der aktuellen Kontrollaktion haben unser Zoll und seine Partnerorganisationen einen weiteren wertvollen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen geleistet, indem 22 Funde aus dem Verkehr gezogen wurden.“ Die „sehr hohe Beanstandungsquote von 44 Prozent“ bei den untersuchten Internetbestellungen wegen illegalen oder gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen wie Lithium oder Quecksilber und Verstöße gegen die Novel Food-Verordnung zeige die „Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Thema des Internetkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln“ und die „Notwendigkeit von strengen Kontrollen“, betont BAVG-Direktor Anton Reinl.
In Österreich werden zur Gewährleistung der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln rund 450 Proben jährlich amtlich kontrolliert. Ungefähr ein Drittel der Proben wird hauptsächlich aufgrund von Kennzeichnungsmängeln wie inkorrekten Angaben oder nicht erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannten „Health Claims“, beanstandet. Allerdings gibt es auch immer wieder Abweichungen bei der Zusammensetzung oder Menge der Inhaltsstoffe, die als gesundheitsschädlich für Verbraucher:innen eingestuft werden müssen: eine massive Überschreitung von Vitamin- oder Zinkgehalten, zu hohe Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) oder Kontaminationen mit krankmachenden Bakterien wie beispielsweise Salmonellen führen regelmäßig zur Markt-Rücknahme. Andere Gründe für Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht zulässige Zutaten, die rechtlich als neuartige Lebensmittel („Novel Foods“) zu bewerten sind und somit erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sind. Ebenso gibt es immer wieder Fragestellungen in der Abgrenzung zu zulassungspflichten Arzneimittelwirkstoffen. (red)