Der geplante „Europäische Gesundheitsdatenraum“, ist laut Minister Johannes Rauch (Grüne) mit enormen Chancen, aber auch vielen Herausforderungen verbunden.
Der EU-Unterausschuss des Nationalrates hat sich mit der EU-weiten Nutzung von Gesundheitsdaten befasst. Da es dabei nicht nur um eine europaweite Zugriffsmöglichkeit der Patient:innen auf ihre Gesundheitsdaten gehe, sondern auch um die Bereitstellung von Informationen etwa für die Forschung, komme dem Datenschutz eine ganz wesentliche Rolle zu, betonte Rauch.
Der Kommissionsvorschlag für eine EU-Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) stellt einen Eckpfeiler der gemeinsamen Gesundheitsunion dar und beruht auf der im Februar 2020 vorgestellten europäischen Datenstrategie. Darin vorgesehen wird eine Pflicht der Mitgliedstaaten, vorrangige Datenkategorien in einem gemeinsamen europäischen Austauschformat für elektronische Patientenakten zur Verfügung zu stellen – etwa elektronische Verschreibungen, medizinische Bilddaten oder Laborergebnisse.
Darüber hinaus ist die Einrichtung von digitalen Gesundheitsbehörden (Digital Health Authority) in den Mitgliedsstaaten geplant, die sich für die Vollziehung der Vorgaben in Bezug auf die Primärdatennutzung verantwortlich zeichnen. Der Vorschlag sieht zudem die Ernennung einer nationalen Kontaktstelle (national contact point) vor, die an der EU-Gesundheitsinfrastruktur mitwirkt. Für Sekundärdaten soll über den EHDS eine bessere Nutzung für Forschung und politische Entscheidungsfindung ermöglicht werden. Es soll eine neue und dezentrale EU-Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, die die in allen Mitgliedstaaten einzurichtenden Zugangsstellen für Gesundheitsdaten miteinander verbindet, eingerichtet werden. Bei der Abstimmung wurde der Antrag von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS unterstützt. (rüm)