Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat über einen Antrag für Impfungen in Apotheken und die Einführung einer Wirkstoffverschreibung diskutiert.
Offenbar waren die Gesetze für Impfungen in Apotheken und eine Aut idem-Regelung in der türkis-grünen Regierung bereits fix formuliert. Sie dürften aber an der ÖVP gescheitert sein. Wohl auch deshalb und weil die Impfmöglichkeit in Apotheken nicht im neuen Regierungsprogramm verankert ist, haben die Grünen die ausformulierten Gesetzesvorlagen als Antrag im Parlament eingebracht. Aufgrund des niederschwelligen Zugangs zu Impfungen in den rund 1.400 heimischen Apotheken sei mit einer Erhöhung der Impfquote zu rechnen, argumentiert Antragstellsteller Ralph Schallmeiner (Grüne). Zudem könnten Krankheiten vermieden und daraus resultierende Folgekosten für das Gesundheitssystem reduziert werden. Ebenso würde dies den niedergelassenen Bereich entlasten sowie Wartezeiten verkürzen.
Der Obmann des Gesundheitsausschusses, der Apotheker Gerhard Kaniak (FPÖ), verwies auf einen Kompromissvorschlag, wonach Erstimpfungen weiter bei Ärzt:innen erfolgen sollen und nur Auffrischungsimpfungen in Apotheken möglich sein sollen. Angesichts bestehender Ausnahmeregelungen für andere Berufsgruppen befand er es als „eigenartig“, dass in Apotheken nicht geimpft werden dürfe. Angesichts gestiegener Probleme wie bei Maserninfektionen sei es wichtig, die Impfrate zu steigern, meinte auch Martina Diesner-Wais (ÖVP), befand aber die geltende Regelung des Impfens nur bei Ärzt:innen als sinnvoll. Die Impfmöglichkeit in Apotheken befürwortete Fiona Fiedler (NEOS), um die „Impfmüdigkeit“ zu bekämpfen und die Durchimpfungsrate zu steigern. Von einer besorgniserregend niedrigen Durchimpfungsrate sprach auch Rudolf Silvan (SPÖ) und bedauerte ebenfalls, dass in den Regierungsverhandlungen keine Einigung zu dieser Forderung erzielt werden konnte. Der Antrag wurde dann von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Die Grünen wollen auch eine Aut idem-Regelung und fordern, dass die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin künftig Ausnahmekriterien von der Wirkstoffverschreibung mittels Verordnung festlegen kann. Dort wo es medizinisch notwendig ist, wie im Fall chronischer Krankheiten, soll die namentliche Verschreibung weiterhin erlaubt sein. Ziel der Regelung ist den Grünen zufolge vor allem eine Kostenreduktion und eine damit einhergehende Optimierung des Mitteleinsatzes. Zudem könne dadurch auch eine größere Zahl an Patient:innen behandelt werden. Apotheker:innen seien derzeit „Logistiker“, die Regelung würde sie zu Pharmazeut:innen machen, sagte Schallmeiner. Gerhard Kaniak sprach sich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus und warnte vor einer generellen Wirkstoffverschreibung. Diese würde den Markt zerstören und zu Instabilitäten in der Versorgung führen. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hinterfragte mögliche Erleichterungen für Patient:innen. Viele ältere Menschen seien an ein bestimmtes Medikament gewöhnt und eine Veränderung für diese schwierig. Zudem sei die Befürchtung, dass es zu Engpässen kommen würde, wenn Medikamente nicht mehr am Markt verfügbar seien. Auch dieser Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. (rüm)