Nikotinbeutel: Kommt jetzt ein Verkaufsverbot?

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Das Gesundheitsministerium hat eine Gesetzesnovelle zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz zur Begutachtung geschickt. Es könnte einige Änderungen mit sich bringen. 

Das Gesundheitsministerium schickte einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz (TNSG) in Begutachtung, der unter anderem den Verkauf von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren verbieten soll. Es sei unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert abgegeben werden, wurde Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zitiert. Künftig sollen für diese nun die dieselben Regeln wie für Zigaretten gelten. Das bedeutet, dass sie nur Trafiken oder Tabakgeschäften verkauft werden dürfen und verpflichtende Warnhinweise vorhanden sein müssen. Neue derartige Produkte bedürfen einer Meldung bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Auch ein maximal erlaubter Nikotingehalt ist vorgesehen, wie die Gesetzesnovelle auch eine Werbebeschränkung für derartige neue Nikotinprodukte vorsieht. 

Laut einer Erhebung der Gesundheit Österreich GmbH haben im Jahr 2022 rund 13 Prozent der 15jährigenn Nikotinbeutel konsumiert, bei Buben in diesem Alter lag der Anteil sogar bei knapp 20 Prozent. Bereits 2024 regulierten mehrere Bundesländer den Verkauf von Nikotinbeuteln in ihren Jugendschutzgesetzen – eine bundesweite Regelung wurden von den Gesundheitslandesrät:innen einstimmig gefordert, hieß es aus dem Ministerium. 

Auch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ist in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Dieses Verbot gelte bereits in vielen Städten und Gemeinden. Das neue Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz enthält darüber hinaus einige rechtliche Klarstellungen zu Meldepflichten für Tabakerzeugnisse, zur Einfuhr, Beschlagnahme sowie zu den Gebühren, die Hersteller zu entrichten haben. Der Entwurf ist eine Neufassung des bisherigen Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes und die auch EU-Vorschriften zum Inhalt hat, bei deren Nichtumsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren drohe – er liege bereits seit Oktober 2022 beim Koalitionspartner ÖVP, hieß es in einer Aussendung der Grünen. Rauch zeigte sich zuversichtlich, dass sich im Parlament eine Mehrheit für den Entwurf finden wird. (red/APA)