Paxlovid-Prozess: Verurteilung für Apothekerpaar

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Ein Tiroler Apothekerpaar ist am Dienstag wegen schweren Betrugs beziehungsweise des Beitrages dazu nicht rechtskräftig zu je 18 Monaten bedingter Haft und Geldstrafen verurteilt worden.

Es war ein wochenlanger Streit zwischen Apothekerkammer und dem damaligen Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) um den Jahreswechsel 2023/2024: Die Apothekerschaft kritisierte, es sei zu wenig vom Covid-Medikament Paxlovid eingekauft worden, der Ressortchef verwies auf einen scheinbar unerklärlichen Schwund. „In der Pandemie hat der Bund kurzfristig das Corona-Medikament Paxlovid gekauft, um Leben zu retten. Über 130.000 Packungen haben die Apotheken in den letzten 2 Jahren erhalten. Mein Ministerium hat die @apokammer heute aufgefordert, die Verwendung vollständig zu belegen. Sie muss diese Daten nun von den Apotheken einholen“, schrieb der Gesundheitsminister damals über einen Social Media-Kanal. Weil Rauch für viele Medikamente keine Belege finden konnte, schaltete er die Finanzprokuratur – als „Anwalt der Republik“ – ein, „um rechtzeitig weitere Schritte zu prüfen. Auf Basis der Rückmeldungen aus den Apotheken werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden“, kündigte der Ressortchef damals an. Was genau gefehlt hat und wo es geblieben ist, ist bis heute unklar.

In Innsbruck stand am Dienstag ein Tiroler Apothekerpaar wegen schweren Betrugs beziehungsweise des Beitrages vor Gericht. Dem Ehemann wurde vorgeworfen, bereits im Winter 2022/2023 als in der Apotheke angestellter Assistent Paxlovid ohne Verschreibung 2500 Packungen im Wert von mehr als 1,8 Millionen Euro kostenfrei aus dem Bundeskontingent bestellt und Teile davon indirekt nach China verkauft zu haben. Seine Ehefrau, die Apothekerin, soll Beitragstäterin gewesen sein. Knapp 40.000 Euro soll der Tiroler in die eigene Tasche gesteckt haben. „Ich dachte, ich bestehle meine Frau und die Apotheke, aber doch niemals die Republik um Millionenbeträge“, meinte der Angeklagte nun in Innsbruck vor Gericht, berichtet die Kronenzeitung vom Prozess. Laut seinem Verteidiger war der Mann damals spielsüchtig und hat das Geld verspielt.

Er bekannte sich vor Gericht teilweise schuldig, seine Frau wies jede Schuld von sich. Der Schöffensenat glaubte der Frau nicht und verurteilte sie, gleich wie ihren Gatten, zu 18 Monaten bedingter Haft. Die Apothekerin muss zudem 10.800 Euro Geldstrafe zahlen, ihr Mann 1440 Euro. Erschwerend für die Angeklagten kommt hinzu: Sie müssen den entstandenen Schaden von 1,5 Millionen Euro, der der Republik Österreich durch die Taten entstanden war, vollständig zurückzahlen. Auch der Verbund – gemeint ist damit die Apotheke als Unternehmen – wurde schuldig gesprochen: die Richterin und der Schöffensenat sprachen in dieser Sache eine bedingt nachgesehene Geldstrafe von 12.500 Euro aus. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

Er habe einen chinesischen Bekannten gehabt, der ihn dezidiert nach Paxlovid fragte und wissen wollte, „ob er das für ihn besorgen kann“, führte der 56-jährige Man bei der Verhandlung aus. Er habe darauf mit „ja sicher“ geantwortet und dieses Medikament schließlich „im System der Apotheke einfach bestellt“, erklärte er. Das sei auch deshalb so einfach möglich gewesen, weil vom „System keine Meldung über etwaige Rezeptpflicht gekommen sei“, behauptete er. Über die Zeit seien die Mengen immer größer geworden. „Er hat mir auch erklärt, dass er Verwandte in China hat, die derzeit schwer krank sind“, berichtete der Ehemann der Apothekerin. Die betonte, klar darauf hingewiesen haben, dass „die Abgabe von Paxlovid rezeptpflichtig ist“, fügte sie hinzu. Die Frau nahm ihren Mann aber auch in Schutz: „Er wusste wohl nicht, was diese Medikamente tatsächlich Wert sind und dass sie im Eigentum des Bundes sind.“ Hätte er das nämlich gewusst, hätte er die nun angeklagten Taten wohl auch nicht begangen, meinte die Ehefrau, die ihren Mann nach den Vorfällen kündigte.

Wie viele Packungen der Mann genau über seinen Bekannten nach Fernost verkauft hatte, blieb in der Verhandlung unklar. Offenbar wurden aber 450 Packungen retourniert, nachdem ein Großhändler Anfang 2023 angesichts des bundesweiten Fehlbestandes und der ungewöhnlich hohen Liefermenge bei der Innsbrucker Apotheke nachgefragt hatte. Auch der als Zeuge einvernommene chinesische Kunde konnte in dieser Frage nicht wirklich Licht ins Dunkel bringen. Er berichtete hingegen davon, dass er „keine bestimmte Menge“ bestellte, sondern eben den Apothekenassistenten bat, so „viel wie möglich zu bestellen“. Abgeholt hat er die Waren meist mit einem Kastenwagen. (red/APA)