Das Sozialministerium will eine gemeinsame persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Freizeit und Beruf schaffen. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir verbessern für tausende Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, kündigt Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) an. Die Zuständigkeit für die persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach den Vorgaben des Bundes. Mit der neuen Förderrichtlinie schafft das Sozialministerium die Voraussetzung, die unterschiedlichen Systeme der neun Bundesländer und des Bundes zu vereinheitlichen Ein Start in Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist ab dem Sommer zu erwarten. „Ziel ist, dass sich rasch weitere Bundesländer an der Vereinheitlichung beteiligen.“
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen sichergestellt. Die Bundesländer, die ihr Angebot anhand der neuen Förderrichtlinie zur Verfügung stellen, erhalten vom Sozialministerium bis zu 50 Prozent der Kosten zurück. „Das Pilotprojekt persönliche Assistenz und die 100 Millionen Euro für die Umsetzung lassen eine österreichweit einheitliche, bedarfsgerechte persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen in greifbare Nähe rücken. Nun liegt es an den Ländern, auf den Zug aufzuspringen, damit in absehbarer Zeit auch Menschen außerhalb der Pilotregion einheitliche Leistungen vorfinden“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates. (red)