Heuer wurden bereits mehr als 12.000 Pertussis-Fälle gemeldet. Das Nationale Impfgremium (NIG) hat nun neue Empfehlungen veröffentlicht.
Wegen der explodierenden Zahl der Keuchhusten-Fälle empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG) die Auffrischungsimpfung nun früher und öfter. Die erste nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte im Alter von fünf Jahren erfolgen, geht aus dem kürzlich aktualisierten Impfplan hervor. Alle weiteren Erneuerungen des Impfschutzes sind nun alle fünf statt alle zehn Jahre vorgesehen. Seit Jänner gab es in Österreich mehr als 12.000 Pertussis-Fälle. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr wurden mit der für Säuglinge lebensbedrohlichen Infektion 2.791 Ansteckungen registriert, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf APA-Anfrage mit.
Die Pertussis-Impfung ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten und wird mit einem Sechsfach-Vakzins im dritten, fünften und elften bis zwölften Lebensmonat als dreiteilige Grundimmunisierung verabreicht. Die erste Auffrischung mit der Vierfachimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis sollte im sechsten Lebensjahr ab dem fünften Geburtstag erfolgen, raten nun die medizinischen Expert:innen im NIG. Bisher war die erste Auffrischung im siebenten bis neunten Lebensjahr empfohlen, am besten jedoch bereits zum Eintritt in die Volksschule. „Bevorzugt sollte die Auffrischungsimpfung noch vor Schuleintritt erfolgen, da es ab dem Alter von sechs Jahren zu einem deutlichen Abfall der Antikörperspiegel und steigenden Infektionsraten kommt“, heißt es dazu im aktualisierten österreichischen Impfplan. Um das derzeitige Infektionsgeschehen in Hinblick auf Pertussis rasch einzudämmen, werde eine zweite Auffrischung nach fünf Jahren oder spätestens im Alter von 13 bzw. 14 Jahren vor Ende des Pflichtschulalters empfohlen. Erwachsenen wird zudem neu ebenfalls zu einer Auffrischungsimpfung alle fünf Jahre geraten und zwar mit dem Dreifach-Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und Diphtheriekomponente. Bisher galt eine Empfehlung für alle fünf Jahre nur für Personen ab 60 Jahren, darunter wurde ein Zehn-Jahres-Intervall als ausreichend angenommen. (red)