Das Gesundheitsministerium wird die Corona-Maßnahmen doch nicht verschärfen: Die Maskenpflicht bleibt wie gehabt in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen.
Das Gesundheitsministerium wird die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen verlängern aber nicht verschärfen. Bundesweit gilt eine Maskenpflicht damit weiterhin in sogenannten „vulnerablen Settings“, das sind vor allem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztpraxen. Aufgrund der seit vergangener Woche sinkenden Zahl an Neuinfektionen und einer rückläufigen Viruslast im Abwasser-Monitoring gibt es nach Ansicht von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorerst keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen. „Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern“, betonte Rauch. Er erneuerte die Empfehlung, Masken in Innenräumen zu tragen.
Die bestehende 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung läuft am 23. Oktober aus. Beobachter:innen hatten eine Verschärfung der Maskenregelungen erwartet. Jetzt soll die Regelung aber im Wesentlichen unverändert für drei Monate verlängert werden, gab das Gesundheitsministerium bekannt. Nach Einschätzung der Expert:innen sei derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten. Die zuletzt diskutierte bundesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmitteleinzelhandel ist nach Ansicht des Gesundheitsministeriums aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht notwendig. „Nach den starken Anstiegen der vergangenen Wochen haben wir die Entwicklung sehr engmaschig beobachtet und eine genaue Einschätzung der epidemiologischen Entwicklungen vorgenommen. Seit einigen Tagen entspannt sich nun die Situation, deshalb ist vorerst eine Verlängerung der bestehenden Regeln sinnvoll“, sagte Rauch. (rüm)