Die gesetzlichen Änderungen im Gesundheitsbereich haben am Dienstag die letzte Hürde vor dem Beschluss im Nationalrat in der kommenden Woche genommen.
Nach einer nur kurzen Begutachtungsfrist wurde heute eine umfangreiche Sammelnovelle, die eine der zentralen Grundlagen der Gesundheitsreform darstellt, im zuständigen Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommen, der aber nur technische Anpassungen enthielt. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) betrachtete es als einen großen Erfolg, dass bis 2028 jährlich rund eine Milliarde Euro in das System fließen werden und der Einsatz der Mittel an Reformen geknüpft sei.
Doch ist es wirklich ein Erfolg und eine breite Reform? Darüber kann man wie in vielem im Gesundheitswesen geteilter Meinung sein. Nicht selten bestimmt der eigene Standort den Standpunkt. Tatsächlich zeigt die Reform einmal mehr, dass die Bundesregierung im Gesundheitswesen gegenüber Bundesländern und Sozialversicherungen wenig zu sagen hat. Die Reformen sind zwar für Länder verbindlich, Sanktionen gibt es bei Nichteinhaltung aber nicht. Ein Bewertungsboard für Medikamente ist umstritten, aber eigentlich nicht bindend. Gelöst werden Dinge, die nicht aufschiebbar sind, wie die Digitalisierung im System oder Lieferengpässe bei Medikamenten. Nicht gelöst werden werden grundsätzliche Probleme, wie die duale Finanzierung. Fazit also: es ist einiges in Bewegung, aber es bleibt noch viel für künftige Regierungen zu tun. Wir werden sehen, wer nach den Wahlen im kommenden Jahr welche weiteren Reformen in ein neues Regierungsprogramm schreibt. (rüm)