Das Ende der Regierung hat die Apotheker denkbar unglücklich getroffen. Im Sozialministerium liegen zahlreiche Vorschläge für eine Novelle des Apothekengesetzes. Apothekerverbandspräsident Jürgen Rehak hofft nun darauf, im Parlament Mehrheiten für wichtige Änderungen zu finden.
Das Papier der Österreichischen Apothekerkammer stammt ursprünglich aus dem Jahr 2017 und wurde im Vorjahr noch einmal überarbeitet. Der Plan war dann, das im zweiten Quartal mit dem Sozialministerium durchzuarbeiten und dann auch mit den anderen Stakeholdern zu reden, die von den Änderungen betroffen sind. Im Sommer sollte das Gesetz dann in Begutachtung und im Herbst, wenn alles passt, beschlossen werden. Doch soweit wird es nicht mehr kommen.
Die offenen Punkte: Änderungen bei Öffnungszeiten, die man auf 72 Stunden pro Woche ausdehnen wollte. „Weiters reden wir über die Erlaubnis zur Zustellung. Das war bisher nur in Notfällen möglich. Wichtig ist das für uns, um hier im Wettbewerb mit dem Onlinehandel die gleichen Chancen zu haben. Es kann ja nicht sein, dass die bis zur Haustüre liefern können und wir nicht. Zudem soll es Änderungen im Bereich der Filialregelung geben“, sagt Apothekerverbandspräsident Jürgen Rehak. Auch Änderungen im Bereich des Mehrfachbesitzes standen zur Diskussion.
Rehak: „Wir versuchen heraus zu finden, welchen Stand die Sache jetzt hatte und wie weit das Ministerium mit der Novelle zum Apothekengesetz war. Es gibt einige Punkte, die uns wichtig sind, die von allen Parteien gut geheißen werden könnten und es gibt auch Punkte, die schon fix und fertig ausgearbeitet sind. Wir reden jetzt mit allen Parteien.“ Die Hoffnung: Ein Interimsminister könnte Gesetzesvorschläge einbringen und das Parlament diese beschließen. Ein zentraler Punkt ist etwa die Reparatur des Gehaltskassengesetzes. Hier gebe es einen Reservefonds für Insolvenzfälle, der jetzt höher dotiert werden müsste, „obwohl wir gleichzeitig auch in den Insolvenzausgleichsfonds einzahlen. Dort gibt es aber keine Zahlungen für die Beschäftigten in Apotheken, weil es ja die Gehaltskasse gibt. Wir zahlen hier quasi doppelt, haben aber nur eine Leistung“, erklärt Rehak. Hier gebe es auch schon Konsens mit der Ärztekammer und der Wirtschaftskammer. „Wir hoffen, dass das noch vor den Wahlen durchgeht.“ (rüm)