Es zeichnet sich ab, dass vor dem Jahreswechsel wohl noch keine neue Regierung stehen wird. Das könnte für die Kassenreform, die am 1.1.2020 starten soll allerdings zum Problem werden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird wohl erst im Dezember ein Urteil zur Organisationsreform der Sozialversicherung vorgelegen. Vorher wird es noch eine Verhandlungsrunde im November geben. Und je nach Urteil, das der VfGH fällt, könnte das die Umsetzung der Reform ordentlich durcheinanderwirbeln. Die Klagen von Kritikern richten sich unter anderem gegen die Fusion der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Auch die Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger und die Einführung eines Eignungstests für deren Mitglieder, die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge beim Bundesministerium für Finanzen werden kritisiert. Die Antragsteller sehen insbesondere einen Verstoß gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung.
Verlangt der VfGH nur Änderungen bei den Spielregeln, wie den Eignungstests der Funktionäre, läuft die Umsetzung der Reform wie geplant weiter. Gibt es Änderungen bei den Gremien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese bis zu einer gesetzlichen Korrektur der Reform keine verbindlichen Beschlüsse fassen. Dann wird wohl die neue Regierung eine Änderung erst im Laufe des ersten Quartals 2020 umsetzen. Theoretisch könnte man bis dahin die Funktionszeit der alten Gremien verlängern. Auch dafür benötigt es aber einen Gesetzesbeschluss, der vor dem 31.12. in Kraft treten muss. Kommt das Urteil der Verfassungsrichter allerdings erst spät, wird es für diesen Beschluss eng. Derzeit sind somit einige Fragen noch völlig offen. (rüm)