Ab Mai 2025 treten die neuen Richtlinien für Parallelimporte in Kraft, die sowohl Apotheken als auch die Sozialversicherung entlasten und eine bessere Versorgung garantieren.
Ab Mai 2025 treten die reformierten Richtlinien für die Abgabe parallel importierter Arzneimittel (RPI 2025) in Kraft. Die neuen Vorgaben schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen und erleichtern die Verrechnung von Arzneimitteln mit der Sozialversicherung. Für Apotheken bieten die RPI 2025 mehr Flexibilität und reduzieren das Risiko finanzieller Unsicherheiten, da unzulässige Abgaben nun mit geringeren Rechtsfolgen belegt werden. Die Neuregelung ist „inhaltlich eindeutiger, verständlicher und, was besonders wichtig ist: sie ist für die Apothekerinnen und Apotheker praktikabel“, zeigt sich Gerhard Kobinger, 2. Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer und Verhandlungsführer, zufrieden. Darüber hinaus sei es gelungen, finanzielle Unsicherheiten in den Apotheken, Stichwort Nullretaxierung, endgültig zu verhindern. Frühere Richtlinie hätten in den Apotheken immer wieder zu Problemen und erheblichem Mehraufwand in der Arzneimittelversorgung geführt, die sehr hohen Retaxierungen teils sogar zu massiven Liquiditätsproblemen.
Die Überarbeitung der RPI 2024 ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Apothekerkammer. Im Detail schaffen die RPI 2025 Verbesserungen für österreichische Apotheken sowie hausapothekenführende Ärzt:innen, indem die Rechtsfolgen bei unzulässigen Abgaben abgeschwächt und die administrativen Rahmenbedingungen verbessert wurden. Gleichzeitig ergeben sich aus der Neuregelung auch Vorteile für die Sozialversicherung: mit den RPI 2025 wird der administrative Aufwand bei der Berechnung und Abrechnung für Medikamente durch die Einführung eines sogenannten Schwellenwerts reduziert. Konkret bedeutet das, dass grundsätzlich eine Abrechnung erfolgt, wenn die Differenz zwischen zulässigem und abgegebenem Produkt nicht mehr als drei Euro beträgt.
Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, hebt hervor, dass mit den RPI 2025 eine hohe Versorgungssicherheit für die Versicherten gewährleistet wird, während gleichzeitig die administrativen Hürden verringert und wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten erzielt werden. Die Änderungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft und werden im Apothekergesamtvertrag berücksichtigt. (red)