Die derzeitige Rezeptgebühren-Obergrenze funktioniert nicht, wie sie sollte, kritisiert die Volksanwaltschaft. Der Grund: immer mehr Medikamente liegen unter der Rezeptgebühr.
Ein Beitrag in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag sorgt für neue Debatten über die Obergrenzen bei Rezeptgebühren. Stein des Anstoßes wieder einmal: jene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr von 7,10 Euro liegt und die damit zur Gänze von Patient:innen bezahlt und von den Krankenkassen auch nicht verfasst werden. Weil bei chronisch Kranken oder alten Menschen mit der Rezeptgebühr im Einzelfall ganz viel zusammenkommen kann, gibt es eine Obergrenze. Sobald sie zwei Prozent ihres Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben, sind sie für den Rest des Jahres befreit. Für Menschen mit sehr wenig Geld gibt es sogar eine komplette Rezeptgebührenbefreiung.
Die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete nun von einem Patienten, der bis 28. November 521 Euro für Medikamente ausgegeben hat, aber nur 360 Euro sind für die Obergrenze angerechnet worden. „Der Krankenkasse ist kein Vorwurf zu machen, denn hier besteht eine Gesetzeslücke“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: Verschriebene Medikamente zählen nicht, wenn ihr Preis niedriger als die Rezeptgebühr ist. Und um es noch komplizierter zu machen: Sie zählen auch dann nicht, wenn der sogenannte Kassenpreis, also der Rabatt-Preis, den die Krankenkasse der Apotheke zahlt, niedriger als die Rezeptgebühr ist. In diesen Fällen habe Patient:innen den Privatverkaufspreis zu zahlen. Ist der Privatverkaufspreis höher als die Rezeptgebühr, kann zwar die Apotheke aufgrund des Apothekengesamtvertrags nur einen Betrag in der Höhe der Rezeptgebühr verlangen. Dann werden die 7,10 Euro aber nicht auf die Rezeptgebühren-Obergrenze angerechnet.
„Die Betroffenen werden also erst später im Jahr – oder gar nicht – von den Rezeptgebühren befreit. Die Regelung ist schwer durchschaubar. Und sie widerspricht dem Ziel, Menschen zu entlasten, sobald sie zwei Prozent ihres Einkommens für Medikamente ausgegeben haben. Notwendig wäre also statt der Rezeptgebühren-Obergrenze eine Medikamentenkosten-Obergrenze, in die alle ärztlich verschriebenen Medikamente eingerechnet werden. Das Parlament sollte das Gesetz entsprechend ändern“, sagt Achitz. Damit würde auch der Anreiz wegfallen, Arzt oder Ärztin zu ersuchen, möglichst teurere Medikamente zu verschreiben. Auch SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan fordert einen Arzneimittelkostendeckel. Einen dementsprechenden Antrag hat SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher im Nationalrat eingebracht. Die Regierungsparteien hätten dem Antrag im Gesundheitsausschuss aber nicht zugestimmt, sondern vertagt. (rüm)