Versicherte können nun über das Smartphone den Zugriff auf ihre e-Card erlauben. Vorerst für Ärzt:innen und Therapeut:innen, für Apotheker:innen kommt die Funktion Anfang 2025.
Ärzt:innen können nun mit dem Smartphone e-Cards von Patient:innen einlesen und Versicherte können Ärzt:innen remote Zugriff auf das e-Card-System geben. Im ersten Quartal 2025 sollen auch die Apotheken das Service der sogenannten e-Berechtigung nutzen können. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch präsentierten Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger (DVSV), und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, diesen „Meilenstein“ in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Das bringt eine wesentliche Erleichterung für Ärzt:innen und für Patient:innen“, ist Wutscher überzeugt. Dank der neuen e-Berechtigung könnten Ärzt:innen nun nach dem Haus- oder Pflegeheimbesuch in der Ordination auf e-Medikation, e-Befunde und den e-Impfpass der Patient:innen zugreifen. Sobald die Apotheken dabei sind, stehen ihnen ebenfalls dieselben Funktionen zur Verfügung. Auch Angehörige von beispielsweise Pflegebedürftigen können die Berechtigung erteilen.
Seit Anfang des Jahres wurde an dem Projekt „erfolgreich“ zusammengearbeitet und insgesamt 600.000 Euro investiert. Rund 100 Ärzt:innen haben das Feature während einer Pilotphase getestet – „es hat keine negativen Rückmeldungen gegeben, aber viele sinnvolle Vorschläge“, erklärte Wutscher. Aktuell soll es bereits über 400 Anwendungen pro Woche geben. Alles, was es braucht, um das Service zu nutzen, sind ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige e-Card (95 Prozent aller e-Cards) und die „Meine SV“-App. Eine „niederschwellige und unkomplizierte Lösung“ für die es – wie es bei anderen Berechtigungen oft der Fall ist – die ID Austria nicht brauche.
In der SV-App sind laut Lehner schon jetzt alle Ärzt:innen jeglicher Fachrichtungen, die an das e-Card-System angebunden sind, auffindbar. Auch Physiotherapeut:innen und ähnliche Gesundheitsberufe sollen gefunden und berechtigt werden können. Sowohl Lehner als auch Wutscher betonten, dass bei der Anwendung keine Gesundheitsdaten übertragen werden, sondern lediglich der Zugriff auf das e-Card-System erteilt wird, wobei nur SV-Nummer und e-Card-Nummer gespeichert werden. Die Berechtigungserteilung wird dabei End-zu-End verschlüsselt. (kagr)