Die Gesundheitslandesrät:innen, die Sozialversicherung und der Bund haben sich auf eine Ausweitung von Gesundheitsangeboten verständigt.
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich auf die Ausweitung der kostenlosen HPV-Impfung geeinigt. Künftig sollen die Impfung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos erhalten. Die Gesundheitslandesrät:innen stimmten der Einigung am Montagnachmittag zu. Seit 2014 steht die HPV-Impfung in Österreich allen Mädchen und Buben im Alter zwischen 9 und 11 Jahren kostenlos zur Verfügung. Humane Papillomaviren (HPV) sind die Hauptursache für zahlreiche Krebserkrankungen. 90 Prozent der Fälle von Gebärmutterhalskrebs gehen darauf zurück. „Die Ausweitung der kostenlosen HPV-Impfung wird langfristig hunderttausende Menschen in Österreich vor einer Krebserkrankung bewahren“, zeigte sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zuversichtlich.
Finanziert werden die Impfstoffe künftig zu zwei Drittel über den Bund, je ein Sechstel wird von der Sozialversicherung und dem jeweiligen Bundesland getragen. Die Kosten für die Verimpfung übernehmen die Bundesländer. Details der Einigung werden in den kommenden Tagen noch fixiert. Ziel ist eine Umsetzung der kostenlosen Impfung bereits ab dem kommenden Jahr. „Die Bundesländer drängen schon längere Zeit darauf, dass für die österreichischen Impfprogramme ein größeres Augenmerk auf ihre Verankerung in der Krankenkasse gelegt wird. Wir haben deshalb dem Vorschlag des Gesundheitsministers für die Ausweitung der HPV-Impfung zugestimmt, auch wenn wir dafür sehr kurzfristig mehrere Millionen Euro nach Abschluss der Jahresbudgets zur Verfügung stellen müssen“, sagte Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), aktuell Vorsitzender der Konferenz der Landesgesundheitsreferent:innen.
In der Konferenz der Sozialversicherungsträger wurde parallel der Abschluss eines neuen, deutlich überarbeiteten Hebammen-Gesamtvertrags freigegeben. Erstmalig im Gesamtvertrag inkludiert sind Modernisierungen wie Telefonberatungen und die telemedizinische Betreuung unter besonderen Umständen, beispielsweise aufgrund einer Pandemie oder der Unmöglichkeit der persönlichen Betreuung. Neu ist auch die Aufnahme der Leistung des Hebammenbeistands bereits vor der Geburt ab der 32. Schwangerschaftswoche bei einer geplanten stationären Spitals-Entbindung. Mehr Flexibilität bringt die Möglichkeit, dass Hebammen Planstellen ab sofort auch teilen können, außerdem können sie andere Hebammen zur Entlastung anstellen. Weiters wurden die Tarife für Hausbesuche und Ordinationen rückwirkend ab 1.1.2022 erhöht und weitere jährliche Anhebungen bis 2025 fixiert. Für alle Tarife wurde eine automatische Valorisierung beginnend ab 2025 vereinbart.
„Auch in der Psychotherapie haben wir in der ÖGK die Kontingente um 30 % erhöht und wollen nun zudem gemeinsam mit den Ländern österreichweit flächendeckend multidisziplinäre psychosoziale Versorgungszentren schaffen. Als nächstes wollen wir mit den Ärzt:innen einen österreichweit einheitlichen Leistungskatalog und möglicherweise sogar einen einheitlichen Gesamtvertrag abschließen“, sagte ÖGK-Obmann Andreas Huss. (red)