Suchtgiftverordnung wird jetzt geändert

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Erleichterte Medikamentengabe an todkranke Menschen: Das Gesundheitsministerium stellt 230.000 Euro für Einlagerung von palliativer Notfallmedikation zur Verfügung.

Seit Februar dürfen mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie Alten- und Pflegeheime hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen, vorrätig halten. Nach ärztlicher Verschreibung können diese direkt an Patient:innen abgegeben werden. Doch das hat in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen bei der Abgabe und zu unnötigem Leid für Patient:innen geführt. Da die Sozialversicherung die Kosten für die patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten nicht übernimmt, stellt das Gesundheitsministerium nun eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereit. „Die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen hat höchste Priorität. Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung“, sagt Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

„Die Möglichkeit der Bevorratung hochwirksamer Schmerzmittel stellt einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Palliativversorgung dar. Gerade an Wochenenden und an Feiertagen sind mobile Hospiz- und Palliativdienste auf die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel angewiesen, um Patient:innen, deren Zustand sich rapide verschlechtert mit der nötigen Schmerzbehandlung zu versorgen“, betont Rauch. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams, stationäre Hospize und Tageshospize werden aus den nun bereitgestellten Mitteln refundiert. Hospiz Österreich, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen, wurde vom Gesundheitsministerium mit der Abwicklung betraut. Alle Einrichtungen erhalten in den nächsten Wochen konkrete Informationen zum Refundierungsprozess. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden und der Betrag wird von der Hospiz Österreich rückerstattet. (red)