Testchaos – Länder machen jetzt was sie wollen

antigentest test© koch-pixabay

Die Bundesregierung will das Testangebot umstellen, doch die Bundesländer machen ihre eigenen Regelungen. Das Ergebnis sind unterschiedliche Konzepte ab 1. April.

Bei dem von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Limitierung der Gratis-Corona-Tests ab 1. April sind noch zahlreiche Fragen offen. Während die Abgabe der fünf Antigen-Wohnzimmer-Tests über die Apotheken bereits geregelt ist, ist vor allem die Kontrolle der Einhaltung der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests unklar. Fix ist, dass symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden – unabhängig vom Verbrauch der Gratis-Tests. Dabei soll die bekannte Hotline 1450 erste Anlaufstelle sein. Die Umsetzung ist allerdings (wie auch schon bisher) Ländersache, und dort bastelt man an eigenen Lösungen. Das Gesundheitsressort kann maximal eine Verordnung ausarbeiten, „in der die Rahmenbedingungen festlegt werden, welche Screeningprogramme vom Bund finanziert werden“, heißt es aus dem Ministerium.

Im Büro von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sah man auf APA-Anfrage am Donnerstag noch viele Fragen offen. So sei fraglich, wie die Abgleichung zwischen den verschiedenen Testsystemen stattfinden soll. Weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden) noch das EPI-Service (an das die Teststellen die negativen Fälle melden und über das die Zertifikate erstellt werden) seien für eine Kontrolle geeignet. Denn erstens hätten die Teststellen keinen Zugriff auf die beiden Systeme und zweitens werde dort ohnehin nicht verzeichnet, wo und warum jemand getestet wurde. Man könnte also gar nicht feststellen, ob jemand wegen Symptomen bereits Tests absolviert hat oder etwa wegen des Besuches in einem Alten- oder Pflegeheim einen Test durchführen hat lassen.

Ratlos zeigte man sich am Donnerstag auch im Burgenland. Man wisse nicht, wie die Kontrollen ablaufen sollen – und warte darauf, dass der Bund zum genauen Ablauf noch Vorschläge liefere. Seitens der Steiermark hieß es, man werde sowohl die fünf gratis PCR-Tests als auch die fünf gratis Antigen-Tests pro Monat und Person ab 1. April über Apotheken ausgegeben bzw. durchgeführt. Allerdings sei eine Kontrolle der maximal fünf Tests nicht über die eCard möglich, weil das beispielsweise jene ausschließe, die sich aus ELGA abgemeldet haben. Darum werde es in der Steiermark ein eigenes System geben, mit dem man das kontrollieren werde.

In Salzburg werde „Salzburg gurgelt“ fortgesetzt, so die Auskunft des Corona-Managements des Landes. Der Vertrag mit den Partnern sei in der Finalisierung. Die Test-Kits werden demnach in Spar-Märkten ausgegeben und können dort auch nach erfolgtem Test in die Sammelbehälter eingeworfen werden. Das Land Tirol stellt ab April gemäß den Vorgaben des Bundes – wonach pro Person und Monat nur mehr jeweils fünf gratis Antigen- und PCR-Tests zur Verfügung stehen – sein Testangebot dahingehend um. Die PCR-Tests werden über „Tirol gurgelt“ abgewickelt. Dass die PCR-Tests künftig über das Gurgelsystem abgewickelt werden, löste auch Kritik aus. Die Apothekerkammer kritisierte, dass vor allem ältere Menschen mit dieser Anwendung aufgrund technischer Herausforderungen nicht zurecht kommen würden. (red/APA)