Der Verfassungsgerichtshof berät derzeit über den „Lockdown für Ungeimpfte“ im November. Besonders wirksam dürfte die am 15. November des Vorjahres in Kraft getretene Maßnahme nicht gewesen sein.
Schon Ende November hat eine vom Complexity Science Hub Vienna (CSH) durchgeführte Auswertung von Mobilfunkdaten deutliche Zweifel an der Wirksamkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ geweckt. Grundsätzlich wäre nämlich davon auszugehen gewesen, dass – sollte der „Lockdown für Ungeimpfte“ wirken – die Menschen in Bezirken mit geringerer Durchimpfung ihre Kontakte stärker reduzieren als die Bevölkerung in Bezirken mit höherer Durchimpfung. Tatsächlich zeigten die Handydaten zwar eine Reduktion des Bewegungsradius der Einwohner. Allerdings hing das Ausmaß der Reduktion weniger von der Durchimpfungsrate im jeweiligen Bezirk ab als von der Anzahl der Neuinfektionen. Die Autoren führten die geringere Mobilität daher auf ein gesteigertes Risikobewusstsein in Bezirken mit hohen Inzidenzen zurück und nicht auf den „Lockdown für Ungeimpfte“.
Bestätigt wird diese Einschätzung auch durch Ergebnisse des Austrian Corona Panel Project. Dafür befragt die Universität Wien monatlich rund 1.500 Menschen unter anderem auch zu ihrem Mobilitätsverhalten. Hier meldeten im November sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte eine deutliche Reduktion ihrer Mobilität und ihrer Sozialkontakte. Doch schon im Jänner stieg die Zahl der von Ungeimpften gemeldeten Kontakte wieder deutlich an, obwohl der Lockdown damals nur für Geimpfte aufgehoben wurde und für Ungeimpfte zumindest formell weiter Einschränkungen galten. „Unsere Zahlen sprechen sogar eher dafür, dass Geimpfte, obwohl sie von den verschärften Regeln selbst nicht betroffen waren, ihre Kontakte stärker einschränkten als Ungeimpfte“, hieß es Ende Februar in einem Blogpost des Projekts. In Summe meldeten Ungeimpfte im Lockdown eine deutlich höhere Mobilität als Geimpfte. (red/APA)