Das EU-Gericht verurteilt die EU-Kommission von Ursula von der Leyen wegen der Geheimhaltung von Informationen bezüglich der Corona-Impfstoff-Verträge.
Die EU-Kommission hat zu wenige Informationen über die Corona-Impftstoff-Verträge herausgegeben und damit gegen EU-Recht verstoßen. Das urteilte nun das EU-Gericht. Besonders in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die EU-Behörde unter Ursula von der Leyen nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter:innen in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Die EU-Kommission erklärte, sie werde das Urteil prüfen und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.
Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen milliardenschwere Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang. 2021 beantragten dann EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass so die kommerziellen Interessen der Konzerne geschützt werden sollten. Daher klagten Parlamentarier:innen und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.
Das Gericht in Luxemburg entschied, die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Zugang zu bestimmten Klauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hätte. Auch bei der Frage möglicher Interessenskonflikte im Verhandlungsteam der EU gab es Kritik des Gerichts: Hier hätte die Kommission mehr Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter geben müssen, in denen sie ihre Neutralität bekundeten. „Die Kommission hat nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt, um die in Rede stehenden Interessen angemessen abzuwägen“, hieß es vom Gericht. Die Kommission sollte nun offener sein in ihrem Entscheidungsfindungsprozess, forderte die Abgeordnete Kim van Sparrentak, eine der Klägerinnen. „Das Urteil ist wichtig für die Zukunft, weil die Kommission weitere gemeinsame Beschaffungen unternehmen wird in Bereichen wie Gesundheit und Verteidigung“, sagte die niederländische Parlamentarierin, die der Fraktion der Grünen angehört. Die neue Kommission werde mit dem Urteil ihr Handeln entsprechend anpassen müssen, ergänzte sie mit Blick auf das neue Kolleg, das nach der Europawahl jetzt gebildet wird.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wurde am Donnerstag für eine zweite Amtszeit gewählt. 401 der insgesamt 720 Abgeordneten stimmten im Europäischen Parlament für von der Leyen, 284 gegen sie. Es gab außerdem 15 Enthaltungen. (red/APA)