Weiter warten heißt es auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zur Sozialversicherungsreform. Die Beratungen darüber konnten in der Oktober-Session nicht beendet werden.
Es ist äußerst fraglich, ob sich eine Entscheidung des VfGH zur Kassenreform heuer noch ausgeht. Die Beratungen der Höchstrichter in der am 25. November startenden Session fortgesetzt, teilte der VfGH mit. Verlangen die Richter dann Korrekturen an den Gesetzen, wird es knapp, ob diese vor dem Start der Reform am 1.1.2020 ausgehen. Wenn nicht, könnte theoretisch der Start der Reform vom Parlament verschoben werden. Damit blieben möglicherweise die alten Gremien vorerst im Amt. Welche Probleme das mit sich bringt, ist unklar. Ein Vertreter der Krankenkassen, der nicht genannt werden möchte, sieht weniger Probleme: Man baue derzeit hinter den Kulissen quasi ein zweites System, das dann wie bei einer Drehbühne am 1.1. nach vorne komme. Wenn man die Drehbühne später bewege, sei das nicht so problematisch.
Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der Sozialversicherung gab es insgesamt 14 Beschwerden – nicht nur von der SPÖ-Bundesratsfraktion, sondern auch von Landesgebietskrankenkassen, der Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme und der Wiener Arbeiterkammer. Ihre Vertreter brachten in einer zweitägigen öffentlichen Verhandlung des VfGH vergangene Woche ihre Argumente gegen die Zusammenlegung der Krankenkassen vor. Als verfassungswidrig erachten sie vor allem, dass gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung verstoßen werde. (APA/rüm)