Am 25. Jänner 2022 finden die Apothekerkammerwahlen statt. Start für den komplexen Wahlprozess war der Versand der persönlichen Wahlunterlagen in den vergangenen Tagen an alle Wahlberechtigten.
Mit Stichtag 25. Jänner wählen die wahlberechtigten selbständigen und angestellten Apotheker sowie Aspiranten die 34 Mitglieder des Vorstandes der Apothekerkammer und der Delegiertenversammlung (72 Mitglieder plus ebenso viele Stellvertreter). Diese wählen dann aus ihrer Mitte ein neues Präsidium für die Funktionsperiode 1. April 2022 bis 31. März 2027. Der Kammervorstand und die Delegiertenversammlung setzen sich jeweils zur Hälfte aus Mitgliedern der selbständigen und Mitgliedern der angestellten Apothekern zusammen. Das gesamte Bundesgebiet wird in neun Wahlkreise unterteilt, wobei jedes Bundesland einen eigenen Wahlkreis bildet. Ins Rennen gehen Kandidaten von drei Verbänden: dem Apothekerverband, dem Forum Pharmazie und dem Verband der angestellten Apotheker Österreichs.
Die nun zugesandten Wahlunterlagen müssen per Post bis spätestens 25. Jänner um 12.00 bei der Kreiswahlkommission einlangen. Möglich ist auch eine persönliche Stimmabgabe am 25. Jänner zwischen 10.00 und 13.00 Uhr in der jeweiligen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer. Die Wahlen der Apothekerkammer sind ähnlich kompliziert wie das amerikanische Wahlsystem. 178 Vorstandsmitglieder und Delegierte wählen die angestellten und selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker. Die jeweiligen Bundesländerergebnisse bestimmen dann die Mehrheitsverhältnisse bei den 17 Vorstandmitgliedern und 36 Delegierten und 36 Ersatzdelegierte auf jeder Seite (Angestellte und Selbstständige). Treten wie bei den Angestellten mit VAAÖ und Forum Pharmazie zwei Listen gegeneinander an, werden die 17+36+36 Personen aufgrund der Stimmenstärke der Listen gemischt und sind dann für die Wahl des Präsidiums wahlberechtigt. Bei den Selbstständigen tritt nur der Apothekerverband mit einer Liste an. Der Kammerpräsident wird dann ähnlich wie mit den Wahlmännern in den USA von den 178 Personen gewählt. Aufgabe der Delegiertenversammlung ist unter anderem die Festsetzung der Kammerumlage sowie die Genehmigung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses. Die Delegiertenversammlung ist zudem das zentrale satzungsgebende Organ der Apothekerkammer. (rüm)