Wien geht in Sachen Corona-Bekämpfung weiterhin seinen eigenen Weg. Für Apotheken bedeutet das auch künftig besondere Regelungen.
Zwar fallen auch in Wien die meisten Corona-Regeln mit Anfang Juni. Dennoch gibt es Einschränkungen. So wird zwar das Besucherlimit in Kranken- und Kuranstalten aufgehoben, was dort ebenso wie in Alten- und Pflegeheimen bleibt, ist aber ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test als Zugangsvoraussetzung. Von den Bundesregeln hebt man sich in zwei Bereichen ab. Einerseits ist die Maske in allen Massenbeförderungsmitteln sowie geschlossenen Stationen, Bahnhöfen und Bahnsteigen zu tragen. Andererseits ist sie in den Kundenräumen von Apotheken anzulegen. Gleiches gilt für das Personal in diesen beiden Bereichen, wenn keine sonstigen geeigneten Schutz-Maßnahmen etabliert sind.
Zu den Wiener Regeln kommen noch jene wenigen Einschränkungen, die in der nun erlassenen Bundesverordnung enthalten sind. Konkret handelt es sich dabei um eine Maskenpflicht in „besonders vulnerablen Settings“ wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, also auch Arztpraxen, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege mit Ausnahme des Behindertenbereichs bleibt die Maskenpflicht erhalten. An weitere Lockerungen über den Sommer denkt man in Wien offenbar nicht. Denn die Verordnung ist wie die Regelung des Bundes bis 23. August befristet. (red)