Ein altes Thema, das bisher von der österreichischen Gesundheitspolitik ignoriert wurde: Zytotoxische Chemotherapien, bei denen beispielsweise die Anwendung eines neuen Peg-Filgastrim-Präparats notwendig ist, werden derzeit im niedergelassenen Bereich nicht durchgeführt. Fazit: Viele, viele Patienten müssen dafür regelmäßig Stunden über Stunden allein schon für die Fahrt zum und vom Spital aufbringen.
„Der Grund ist ‚lediglich‘ die Nichterstattung der spezifischen Chemotherapeutika durch die Krankenkassen. Eines der Peg-Filgastrim-Medikamente (Neulasta®) wird hingegen in Ordinationen oder von Patienten, welche die Chemotherapie in Krankenhausambulatorien erhalten, selbst angewendet und auch auf Krankenkassenkosten erstattet“, erklärte Dr. Fiedler.
Hingegen: Onpro® kit (Inhaltsstoff ebenfalls Peg-Filgastrim) ist im unmittelbaren Anschluss an eine Chemotherapie zu verabreichen und wird wegen Nichterstattung der Chemotherapie und des Blutwachstumsfaktors im niedergelassenen Bereich nicht verwendet. „Dabei wäre die Verwendung von Onpro® kit mit der entsprechenden Nachbetreuung in Ordinationen leicht zu organisieren. Schließlich ist eine solche ‚aufwändigere‘ Nachbetreuung vielfach Routine, ein Beispiel ist die Koloskopie“, betonte der Bundesfachgruppenobmann.
„Die Argumentation, die Chemotherapie sei eine Behandlung im stationären Setting beziehungsweise in Krankenhausambulanzen und somit – ausschließlich – dem intramuralen Bereich zuzuordnen, ist fachlich einfach unrichtig. Mehr als 90 % aller Chemotherapien werden in den Krankenhausambulanzen ausschließlich ambulant durchgeführt, in Einrichtungen, die alle notwendigen Aufgaben erfüllen, strukturiert wie spezialisierte Ordinationen es ebenfalls leisten könnten“, fügte Dr. Fiedler hinzu. Die Argumentation, dass das alles in Deutschland seit eh und je funktioniert, hätte in Österreich bisher noch niemanden gestört.
Natürlich benötige man Kriterien für Ordinationen, welche sich in diesem Bereich engagieren wollten. „Die Einrichtung hinsichtlich aller baulichen Notwendigkeiten und qualifizierten Hilfspersonals vorausgesetzt, bedarf es der bestmöglichen ärztlichen Qualifikation mit Onkologen, die ausreichend zur Verfügung stehen, eventuell unterstützt von Allgemeinmedizinern. Dies kann in Einzelordinationen geschehen, sicher umfassender in Gruppenpraxen“, sagte Dr. Fiedler.
Was zusätzlich notwendig ist: Die Anbindung (Affiliierung) an stationäre Einrichtungen mit auch verpflichtender Teilnahme an Tumorboards.
„Wenn man weiß, wie körperlich und psychisch konsumierend eine Krebserkrankung ist, sollte man doch diesen Menschen die persönliche und wohnortnahe Betreuung und Behandlung ermöglichen und nicht verwehren“, erklärte der Bundesfachgruppenobmann.
Erst vor kurzem wurde übrigens seitens der Gesellschaft für Nephrologie darauf aufmerksam gemacht, dass zu wenig Dialyseplätze zur Verfügung stünden. „Schon vor Jahrzehnten haben sich Nephrologen bemüht, extramurale Dialyseinstitute zu betreiben.
Versuche wurden letztlich wegen Nichtfinanzierbarkeit wieder eingestellt. Grund war, dass die Krankenhausbetreiber monierten, es würden extramural nur sogenannte leichte Fälle behandelt, und die schweren und komplikationsbehafteten blieben dann für den intramuralen Bereich“, schilderte Dr. Fiedler Diskussionen in der Vergangenheit.
Auch das sei unrichtig. „Wenn man Dialysen in den intramuralen Ambulanzen durchleuchtet, dann sieht man, dass die überwiegende Mehrzahl komplikationslos abläuft. In wenigen Fällen sind dann stationäre Nachsorgen notwendig, insbesondere natürlich in der Akutdialyse bzw. bei zwischenzeitigen schweren Komplikationen“, stellte der Bundesfachgruppenobmann fest.
Bei enger Zusammenarbeit zwischen intra- und extramural könnte dieses Problem leicht gelöst werden. Die Spitäler wären teilweise entlastet, denn im extramuralen Bereich könnte die steigende Anzahl der Dialysen abgepuffert werden.
„Man kann zum Beispiel vereinbaren, dass der Beginn einer Dialyse immer intramural erfolgen muss, dann aber in den extramuralen Bereich übergeführt werden kann“, sagte Dr. Fiedler.