Im Beitrag von Dr. Hans Jörg Schelling heißt es: „Entsprechend unserer Philosophie muss ein neues Produkt im EKO entweder medizinisch oder ökonomische Vorteile bieten, das bedeutet, dass ein neueres Produkt entweder bessere Behandlungsmöglichkeiten als bereits verfügbare Alternativen bieten oder billiger sein muss.“ Mehrmals wird erwähnt, dass die ökonomische Beurteilung Grundlage der Entscheidungen ist. Es geht aus der Stellungnahme eindeutig hervor, dass die Ökonomie im Vordergrund steht, nicht die Möglichkeiten neuerer Behandlungsmethoden.
Ein weiterer Satz zitiert: „Denn die Schmerztherapie ist, was die wissenschaftliche Evidenz zum therapeutischen Mehrwert der neuen Arzneimittel betrifft, leider ein Stiefkind der pharmazeutischen Industrie.“ Das heißt, es gibt laut Meinung des Autors zu wenige Innovationen und ein zu geringe Entwicklung neuerer Medikamente. Trotzdem werden neuere Medikamente, die sich jetzt auf dem Markt befinden, in eine „No Box“ gegeben und sind dem Patienten in Österreich daher nur mit erschwerten Bedingungen oder gar nicht zugänglich. Bevor hier Verschiebungen in die No Box erfolgen, sollten sich die im Hauptverband vertretenen Experten überlegen, wo die Indikationen dieser neuen Medikamente liegen, dann kann man die Verschreibung begrenzen (z. B. auf gewisse Fachärzte oder Ärzte mit Zusatzausbildungen), bevor man sie generell ablehnt.
Als Beispiel nehmen wir das 5%ige Lidocain-Pflaster, dessen Wirkung bei postherpetischer Neuralgie in Studien belegt ist. Die Nebenwirkungen sind nur lokal und es gibt keine systemischen Nebenwirkungen. Dieses Medikament ist hervorragend für die Therapie der postherpetischen Neuralgie bei alten Patienten geeignet, die unter Polymedikation und auch unter Nebenwirkungen leiden. Möglichkeiten wären z. B., die Verschreibung auf Schmerzexperten und Neurologen zu beschränken oder die Einschränkung der Abgabe des Lidocain-Pflasters auf eine gewisse Altersgruppe mit postherpetischer Neuralgie.
Dieses Medikament wurde hier nur als Beispiel angeführt und dementsprechend könnten auch andere Medikamente sowohl was die Verschreibung als auch was die Verabreichung betrifft eingeschränkt werden, damit es keine generelle Ablehnung gibt und Patienten in einzelnen Fällen profitieren könnten.
Ich hoffe, dass in Zukunft neue Opioide oder Medikamente für den Durchbruchschmerz verschreibbar sind, damit Patienten in Österreich nicht gegenüber anderen Patienten im EU-Raum benachteiligt werden. Weiters hoffe ich, dass in Zukunft in der Bewertung der Patient im Mittelpunkt steht, auch hinsichtlich Wirkung und Nebenwirkung des Medikamentes, und nicht eine rein ökonomische Beurteilung erfolgt.