Bereits vor 10 Jahren wurde im österreichischen Nationalrat einstimmig von allen Parlamentsparteien das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen beschlossen. 2004 wurde vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) das Konzept der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung veröffentlicht. Eine österreichweite Arbeitsgruppe des Gesundheitsministeriums erarbeitete in den Jahren 2005/2006 einen Bericht über notwendige Umsetzungsaktivitäten für eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung. In diesem Bericht werden die Art und Anzahl der stationären und mobilen Einrichtungen, die gemäß nationalen und internationalen Berechnungen für eine
Versorgung Österreichs erforderlich sind, definiert. Die einzelnen Einrichtungen wurden sinnvollerweise auch mit Strukturqualitätskriterien versehen und somit wurde auch eine Basis für einen strukturierten und qualitativ hochwertigen Ausbau der einzelnen Versorgungsbereiche gelegt. Darüber hinaus wurden jüngst Prozesse und Indikatoren für die einzelnen Einrichtungen definiert, die in Kürze publiziert werden und einen weiteren Schritt im qualitativen Bereich darstellen.
Dieses Gesamtkonzept abgestufter Hospiz- und Palliativversorgung, das im österreichischen Gesundheitswesen seinesgleichen sucht und auch im europäischen Vergleich vorbildlich ist, ermöglicht einen sinnvollen und koordinierten Ausbau von Hospiz und Palliative Care und hat bewirkt, dass die in den letzten Jahren aufgebauten Einrichtungen weitgehend plankonform realisiert worden sind. Der Umsetzungsplan 2006 hat das Jahr 2012 als Zeithorizont für den Vollausbau der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung vorgesehen.
Die diesbezügliche Analyse ist allerdings alarmierend und zeigt, dass der Ausbau je nach Einrichtungstyp höchst unterschiedlich ist. Palliativstationen mit der bestehenden Regelfinanzierung hatten im Jahr 2010 einen Umsetzungsgrad von 74%, die Palliativkonsiliardienste lediglich zu 28%.