Die Wiener Gebietskrankenkasse weitet jetzt ihre Leistungen aus. Basis dafür ist der Honorarabschluss mit der Ärztekammer unter finanzieller Beteiligung der Stadt Wien aus dem Vorjahr.
Von den neuen Angeboten profitieren sowohl die Versicherten als auch die Vertragsärzte. Die Details im Überblick:
# Der gynäkologische Ultraschall kann bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von Patientinnen ab sofort über die e-card in Anspruch genommen werden
# Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzte für Kinder-und Jugendheilkunde erhalten für die Ausweitung ihrer Öffnungszeiten einen Bonus (SVÖ-Bonus)
# In der Telemedizin wird ein Pilotprojekt gestartet
„Die Angebotserweiterung ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung zu verbessern und modernen Herausforderungen anzupassen. Man sieht, was möglich ist, wenn sich alle Beteiligten konstruktiv zusammensetzen“, betonen der neue WGKK-Obmann Alois Bachmeier, der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker unisono.
Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte betont: „Der SVÖ-Bonus ist ein attraktiver Anreiz für Hausärzte, um erweiterte Öffnungszeiten für Patienten anbieten zu können. Denn durch diese Zusatzhonorierung können beispielsweise höhere Personalkosten, die bei langen Praxisöffnungen anfallen, gedeckt werden.“ Laut Steinhart geht das Konzept bereits auf: „In Wien halten wir durch den SVÖ-Bonus aktuell bei insgesamt 1.000 Stunden längeren Öffnungszeiten pro Woche, was eine massive Ausweitung des Angebots im niedergelassenen Bereich bedeutet und die Spitalsambulanzen spürbar entlastet.“
Für Kassenordinationen, die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhalten, sind Bonus-Zahlungen vorgesehen. Je mehr Patienten in einer Ordination insgesamt betreut werden, desto höher ist die finanzielle Unterstützung. Vertragsärzte für Allgemeinmedizin erhalten die Prämie ab 1.200 Fällen pro Quartal, bei den Vertragsärzten für Kinder-und Jugendheilkunde liegt der Grenzwert bei 700 Fällen im Quartal. Bei den Allgemeinmedizinern liegt die Bonus-Zahlung pro Fall zwischen 5 und 6,5 Euro, bei den Kinderärzten sind es zwischen 3 und 6 Euro. Weiters läuft seit 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 ein Pilotprojekt in der Telemedizin: Einbezogen sind die Fächer Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Die Ärzte erhalten die Möglichkeit, Beratungen, die beispielsweise telefonisch erfolgen, mit der WGKK abzurechnen. (red)