Der Vorstand der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat grünes Licht für die Anstellung von Ärzten in Vertragsordinationen gegeben. Die neue Sozialversicherung der Selbstständigen wiederum hat einen neuen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer fixiert.
Die Reform und Zusammenlegung der Sozialversicherungen zeigt erst Auswirkungen für die Ärzte: Eine Vereinbarung der WGKK, die mit Anfang 2020 in Kraft tritt, ermöglicht dass Mediziner von Ärzten sowohl zur Entlastung bei hohem Patientenaufkommen angestellt werden können als auch um den Ordinationsbetrieb nachhaltig zu vergrößern. Kommt es zu einer echten Aufstockung, so sind entsprechend längere Öffnungszeiten vorgesehen – bei Einzelordinationen zumindest 25 Wochenstunden, bei einer 2er Gruppenpraxis mindestens 35. Grundsätzlich gilt die neue Regelung für alle Fachgruppen, mit speziellen Bestimmungen für die Bereiche Labor und Radiologie. Eine geplante Anstellung ist mit der WGKK sowie der Ärztekammer abzustimmen. Basis dafür ist der österreichweite Gesamtvertrag, der im Herbst zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger beschlossen und nun auf regionaler Ebene ergänzt worden ist, teilte WGKK-Obmann Alois Bachmeier mit und betonte, dass es gibt bereits etliche Anfragen aus den unterschiedlichsten Fächern gibt. „Wir werden uns um eine rasche Umsetzung bemühen.“
Als erste neue Sozialversicherung hat die neue Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer geschlossen. Mit 1. Jänner werden damit nicht nur alle derzeitigen SVA- (Gewerbliche) und SVB-Versicherten (Bauern) automatisch zu SVS-Versicherten, sondern auch alle 8.000 SVA- und SVB-Vertragsärzte werden zu SVS-Vertragsärzten. Wie die Sozialversicherung und die Ärztekammer am Dienstag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten, gilt der neue Vertrag sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte bundesweit und einheitlich. (rüm)