Niedergelassene Ärzte seien auch in der zweiten Corona-Welle für ihre Patienten da, sagt Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart. Patienten sollen ihren Arzt konsultieren, um „Kollateralschäden“ vorzubeugen. Halte sich jeder an die Regeln, bleiben Ordinationen auch sicher.
„Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind selbstverständlich auch während der zweiten Welle der Corona-Pandemie für ihre Patientinnen und Patienten da“, betont Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. „Niemand sollte aus Angst, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, auf ärztlichen Rat verzichten. Das gilt natürlich und besonders auch für Vorsorge- und Routineuntersuchungen. Denn es besteht das Risiko, dass Krankheiten nicht diagnostiziert und erforderliche Behandlungen verschleppt werden. Solchen sogenannten Kollateralschäden muss vorgebeugt werden.“
Ziel sei es, den Routinebetrieb in den Ordinationen mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu führen, Patienten, Mitarbeiter und Ärzte bestmöglich vor einer Infektion zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sagt Steinhart. „Selbstverständlich muss dabei eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden“, erklärte er. „Wo immer möglich, sollte deshalb die Kontakthäufigkeit und die direkte Kontaktzeit zwischen den Ärzten und ihren Mitarbeitern sowie den Patienten möglichst reduziert werden.“ Die Österreichische Ärztekammer hat Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie erarbeitet, die ein Maximum an Sicherheit gewährleisten sollen und bei Bedarf an die jeweils aktuelle Pandemie-Situation angepasst werden.
Eine grundsätzlich sinnvolle Alternative zum Besuch einer Arztpraxis sei eine telemedizinische Behandlung per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail. „Auf diese Weise kann nicht nur abgeklärt werden, ob ein Patient vielleicht COVID-19-Symptome hat, sondern es können auch zahlreiche Beschwerden kompetent zugeordnet und angemessen behandelt werden“, sagt Steinhart. Inzwischen besteht wie berichtet auch wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung, und auch Rezepte und Überweisungen können ohne Besuch einer Arztpraxis telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden. Generell gelte: Besteht ein Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, sollte die betroffene Person zu Hause bleiben, sich von anderen Menschen fernhalten und mit dem Vertrauensarzt Kontakt aufnehmen. Alle Patienten sollten jedenfalls telefonisch einen Termin vereinbaren und maximal 10 Minuten vorher in der Ordination eintreffen. Patientenkonzentrationen im Wartezimmer, Warteschlangen in der Ordination oder im Stiegenhaus sollten vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. (red)