Die Corona-Quarantäne fällt mit August. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) setzt eine bundesweit einheitliche Lösung um. Sie hat Folgen für die Gesundheitsberufe.
Wer sich nicht krank fühlt, kann künftig auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Das bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs. Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, in der man mit Impfung und Medikamenten Werkzeuge zur Bekämpfung der Krankheit in der Hand habe. Chief Medical Officer Katharina Reich ergänzte, dass Corona in absehbarer Zeit bleiben werde und man sich darauf einstellen müsse. Es werde nun ein erster „Step down“ vom Krisen- zum Akzeptanz-Modus gesetzt.
Rauch mahnte jedoch zur Vorsicht. Klar sei auch angesichts der Lockerung: „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Krankenstand erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung.“ Hier gibt es Erleichterungen, denn die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt. Auch wird die Risikogruppen-Verordnung wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt gab. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.
Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid-19 anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten. Die Bundesregierung hat zudem den Variantenmanagementplan vorgelegt, der den weiteren Weg Österreichs durch die Pandemie in vier Szenarien zeichnet. Die Szenarien reichen vom Idealfall, bei dem Covid-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum Worst-Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle ansteigt.
Der Plan sieht für jedes Szenario Maßnahmen unter anderem bei Tests, beim Impfen und bei Therapien vor. Zudem sind eine Reihe von Vorhaben für das Management der Pandemie enthalten. So sind im günstigsten Szenario Tests nur noch zur Diagnose vorgesehen; Maskenpflicht oder Beschränkungen durch G-Regeln gibt es dann keine. Im ungünstigsten Fall werden Maskenpflicht, Beschränkungen für Veranstaltungen oder Nachtgastronomie bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren nötig. Vorgesehen ist dann auch eine Ausweitung der bevölkerungsweiten Testungen. Ziel sei es aber, möglichst einheitliche und auch einfach verständliche Maßnahmen in allen Bereichen umzusetzen und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Es gibt keine fixe Festlegung auf eines der Szenarien – auch Mischvarianten sind möglich.
Parallel enthält der Plan eine Reihe zusätzlicher Vorhaben. Dazu gehören unter anderem:
Die Österreichische Ärztekammer nimmt die Änderungen nach eigenen Angaben „zur Kenntnis“. Die Krankschreibung erfolgte durch die niedergelassenen Ärzt:innen entsprechend der jeweiligen fachlichen Einschätzung. „Individual- statt Kollektiventscheidung“, nennt das der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Johannes Steinhart: „Dazu ist es aber dringend notwendig, dass die Sozialversicherung Covid-19 in den Regel-Sozialversicherungsbetrieb übernimmt, damit eine entsprechende Krankschreibung möglich wird.“ Natürlich sei die Pandemie noch nicht vorbei. „Wir müssen uns immer an der aktuellen Situation orientieren“, sagt Steinhart, der hier darauf verweist, dass die Politik „durchaus auch der Selbstverantwortung der Menschen in Österreich vertrauen darf“. (rüm)