Im Nationalrat wurde am Donnerstag ein Ausbau des niedergelassenen Bereiches beschlossen. Die Regierung reduziert mit dem Primärversorgungsgesetz aber auch den Einfluss der Ärztekammer.
„Gruppenpraxen bedeuten nicht nur für Patient:innen mehr Leistungen und attraktivere Öffnungszeiten, sondern bringen auch den darin beschäftigten Mitarbeiter:innen viele Vorteile. Mediziner:innen und nichtärztliches Personal haben in Primärversorgungseinheiten die Möglichkeit, teamorientiert, interdisziplinär und interprofessionell zu arbeiten. Diese Zusammenarbeit verwirklicht zudem den Wunsch vieler junger Mediziner:innen nach einer ausgeglichen Work-Life-Balance und einem geteilten ökonomischen Risiko“, freuen sich die Gesundheitssprecher der Regierungsparteien, Ralph Schallmeiner (Grüne) und Josef Smolle (ÖVP), über die Novelle des Primärversorgungsgesetzes (PrimVG). Es regelt die Gründung und den Betrieb von Primärversorgungseinheiten (PVE) neu.
Dass es statt der 2017 ursprünglich geplanten 75 PVE bis heute erst 40 gibt, liege an den bisherigen Hindernissen bei der Gründung. „Diese Hindernisse beseitigen wir mit dem heutigen Beschluss. Die Ausschreibung von Primärversorgungszentren wird in Zukunft schneller erfolgen, dafür sind mehrere Vereinfachungen im Ausschreibungsverfahren vorgesehen. Zudem werden ab sofort nur noch zwei Mediziner:innen zur Gründung benötigt und nichtärztliches Personal darf mitgründen. Ebenso erfreulich ist, dass auch Kinder- und Jugendärzt:innen Teil von PVE sein können. Diese Gesetzesreform war längst überfällig“, sagt Schallmeiner. Der Einfluss der Ärztekammer wird hingegen wie berichtet reduziert. Finden sich für Kassenarztstellen keine Bewerber:innen, können Länder und Sozialversicherung ohne Ärztekammer ein PVE ausschreiben.
„Die Patient:innen profitieren in zweifacher Weise von den Primärversorgungszentren: zum einen von einer umfassenden Betreuung in medizinischer Hinsicht und unter Zusammenwirken verschiedener Berufsgruppen wie Physiotherapie, Pflege oder auch Sozialarbeit, zum anderen von erweiterten Öffnungszeiten auch zu Tagesrandzeiten beziehungsweise am Wochenende“, hebt Smolle hervor. „Durch die Verbesserung der Gründungs- und Rahmenbedingungen wird der angestrebte Ausbau der Zahl der Primärversorgungszentren bis 2025 auch erreichbar sein.“ Mit dem PrimVG gehen auch Unterstützungen für gründungswillige Mediziner:innen durch Mittel aus dem RRF (Recovery- und Resilienz-Fund) der EU einher. Hierfür hat Österreich 100 Millionen Euro an Mitteln erhalten, erläutern die beiden Abgeordneten abschließend. (rüm)