Sie ist wieder da: Die einst als Pandemieauslöser gefürchtete Vogelgrippe. Das Geflügelpest-Risiko ist in den vergangenen Wochen stetig gestiegen. In weiten Teilen Österreichs gilt nun Stallpflicht.
Seit Ende Oktober wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei toten Wildvögeln nachgewiesen. Anfang der 2000er Jahre sorgte die Vogelgrippe für ein Massensterben unter Wildvögeln in Ostasien und dann Europa. Damals bestand die Sorgen, dass das Virus auch vermehrt auf Säugetiere und Menschen übertragen werden könnte. Die Angst vor einer Pandemie löste auch Bevorratungen von Masken und Medikamenten aus. Derzeit sind vor allem Kraniche und Wildgänse betroffen, es wird vermutet, dass auch noch lebende Vögel das Virus bereits in sich tragen. Deshalb wurde in Österreich das Burgenland, Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. In diesen Gebieten gelten ab heute, 5. Dezember 2023, bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen, teilt die AGES mit.
Bei Betrieben mit 50 Vögeln oder mehr herrscht einer Stallpflicht. Die Tiere müssen dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Geflügelhalter:innen, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Die aktuelle Ausweisung von Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko wurde in enger Zusammenarbeit von Gesundheitsministerium und Expert:innen der AGES, der Länder, der Veterinärmedizinischen Universität und der Geflügelbranche getroffen. Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion mit der hochpathogenen Aviären Influenza zu schützen: Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
Während frühere Seuchenzüge in der EU in den Wintermonaten auftraten, ist das Virus mittlerweile auch über die Sommermonate in der EU ständig präsent. Daher mussten heuer in Österreich alle geflügelhaltenden Betriebe ganzjährig ein Mindestmaß an Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, unter anderem muss das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, die Tiere dürfen nur unter Dach gefüttert und getränkt werden, für die Tränke darf kein Oberflächenwasser verwendet werden. Das aktuelle Geflügelpest-Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden. Auf Basis dieser Daten kann es in den kommenden Wochen auch zu Ausweitungen der Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko kommen. Sobald es die Situation erlaubt, werden die besonderen Maßnahmen wieder zurückgenommen. (red)