RSV-Prophylaxe: Wurden Bestellungen „verschlafen“?

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Mehrere europäische Länder haben ein vorbeugendes RSV-Medikament in das Impfprogramm aufgenommen, teilweise auf Kassenkosten. Österreich ist für diese Saison wohl zu spät dran.

In der kommenden Saison mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) werden in Österreich wohl nur Risikokinder ein vorbeugendes Medikament kostenlos erhalten. Seit 2023 ist der monoklonale Antikörper Nirsevimab für Säuglinge gegen RSV in der EU zugelassen, das Nationale Impfgremium (NIG) habe aber noch keine Empfehlung dafür ausgesprochen, bestätigte das Gesundheitsministerium. Eine konkrete Empfehlung zu Nirsevimab sei „noch vor der RSV-Saison zu erwarten“, hieß es am Freitag aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). „Eine vorzeitige Aufnahme der RSV-Impfung in das Impfprogramm sowie die Finanzierung werden derzeit bereits in Abstimmung mit dem Finanzministerium geprüft.“ Laut einem Bericht der „Presse“ hieß es vom Hersteller Sanofi, dass sich eine Lieferung für Österreich bei einer etwaigen Bestellung nicht mehr ausgeht.

Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) und die Ärztekammer Wien hatten die „passive Impfung“ gegen RSV zuletzt für alle Säuglinge gefordert. „Die vergangenen Erkältungssaisonen haben gezeigt, dass RSV auf dem Vormarsch ist und vor allem für Säuglinge schwere gesundheitliche Folgen mit sich bringen kann, die lebensbedrohlich sein können“, meinte dazu Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer in einer Aussendung. „Der Gesundheitsminister hat aus dem Fiasko des vergangenen Winters beim Corona-Medikament Paxlovid leider überhaupt nichts gelernt und die Bestellung verschlafen“, kritisierte er. Auch die Impfung für Schwangere gegen das Respiratorische Synzytial-Virus und Testungen auf RSV sind laut Wiener Ärztekammer weiterhin „kostspielige Privatleistungen“.

Die Ärztekammer Wien fordert einen Automatismus für kostenlose Impfungen nach deutschem Vorbild. In Deutschland entscheidet die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO), die sich aus Expert:innen zusammensetzt, welche Impfungen empfohlen und in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Die Krankenkassen sind dann für die Impfungen zuständig und müssen diese übernehmen. „Mit dem Nationalen Impfgremium (NIG) steht uns ein ausgezeichnetes Expertenkomitee, ähnlich der deutschen STIKO, zur Verfügung. Leider sind die Impfempfehlungen dieser Kommission bei uns nicht verbindlich“, sagt Steinhart. (red/APA)