Abtreibung: EU-Volksbegehren erreicht Ziel in Österreich

© trac1 – stock.adobe.com

Eine Initiative für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hat die erforderliche Unterschriftenanzahl erreicht. Was das nun bedeutet. 

Die EU-Bürger:innen-Initiative (EBI) „My Voice, My Choice” hat in Österreich die notwendige Schwelle von 13.395 Unterschriften überschritten. Dies teilte die zivilgesellschaftliche Kampagnenorganisation „#aufstehn” in einer Aussendung mit. „Gerade jetzt mit Blick auf den Wahlkampf und die vielen Versuche Erzkonservativer und Rechtsradikaler das hart erkämpfte Selbstbestimmungsrecht einzuschränken – von der FPÖ-Forderung von Abtreibungsregistern in Salzburg bis hin zu Einschüchterungen ungewollt Schwangerer und ärztlichen Personals etwa in Vorarlberg – ist die Unterstützung zur EBI ein wichtiges Zeichen. Vielen Bürger:innen ist wichtig, dass ein Zugang zum sicheren Abbruch möglich ist”, kommentierte Maria Mayrhofer, Geschäftsführerin von „#aufstehn”. 

Ziel der Initiative ist es, die EU-Kommission dazu verpflichten, eine Reihe von Maßnahmen für die Sicherung des Schwangerschaftsabbruchs zu setzen, etwa durch finanzielle Anreize für die teilnehmenden Länder. Bis April 2025 muss dafür mindestens eine Million Unterschriften gesammelt werden. Österreich ist das zehnte Mitgliedsland, in dem die Initiative die Gültigkeitshürde nimmt, EU-weit hält sie bei 557.814 Unterschriften. Damit die Europäische Bürger:innen-Initiative gültig ist, muss in jedem Mitgliedsstaat eine Mindestanzahl an Unterschriften erreicht werden.  Ausreichend unterstützt ist das Volksbegehren auch schon in Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien. Die Unterschriftensammlung hatte am 24. April offiziell begonnen und ist auf ein Jahr befristet. 

Sollte die Initiative erfolgreich sein, ist ein „Opt-in”-Mechanismus vorgesehen – die Mitgliedsstaaten sollen selbst über die Teilnahme an dem System entscheiden können. Es sei kein Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geplant, betonen die Initiator:innen. Das durch den EU-Vertrag von Lissabon geschaffene Beteiligungsinstrument soll Bürger:innen ermöglichen, den Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zu beeinflussen. Kommt eine Initiative gültig zustande, muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament sowie dem Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, entsprechende Regelungen zum Beschluss vorlegen. (red) 

SERVICE: Zur Initiative