Österreich hinkt bei Corona-Aufbauplänen hinterher

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Die EU hat Mittel bereitgestellt, um nach der Pandemie Investitionen und Reformen zu fördern. Viele Länder, darunter Österreich, nutzen diese Mittel aber nicht. 

Die 2021 ins Leben gerufene Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union sollte die Konjunktur in den EU-Mitgliedstaaten nach der Corona-Pandemie in Schwung bringen und wichtige Investitionen und Reformen für die Zukunft fördern. Die Laufzeit der ARF endet im August 2026, bei der Umsetzung gibt es aber deutliche Verzögerungen, bemängelte der Europäische Rechnungshof (ERH) in einem aktuellen Bericht. Auch Österreich hinkt bei den Aufbauplänen hinterher – und nutzt nicht einmal alle zur Verfügung stehenden Mittel. Bis Ende 2023 hätte Österreich lediglich 23 Prozent (700 Millionen Euro) der für das Land vorgesehenen Mittel beantragt, sowie nur 44 der insgesamt 171 mit der EU-Kommission ausgemachten Meilensteine und Ziele erfüllt. Über die gesamte Laufzeit stehen dem Land eigentlich rund 3,5 Milliarden Euro zu. 

Auch in anderen Ländern gäbe es Verzögerungen. Bis zur Mitte der Laufzeit Ende 2023 hätten die EU-Länder weniger als ein Drittel der Gelder aus dem Wiederaufbaufonds in Anspruch genommen und zudem weniger als 30 Prozent der festgelegten Etappenziele erreicht, heißt es in dem ERH-Bericht. Die Gründe für die Verzögerung seien von Land zu Land unterschiedlich. Dazu gehörten „die Inflation oder Versorgungsengpässe, Unsicherheiten bei Umweltvorschriften und unzureichende Verwaltungskapazitäten“. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten hätten in Zwischenzeit Maßnahmen ergriffen, um das Problem anzugehen, „doch ist es noch zu früh, um beurteilen zu können, ob sie sich positiv auswirken“, heißt es vom ERH. 

Neben der Gefahr, dass ein Teil des Geldes am Ende nicht verwendet wird, bestehe zudem das Risiko, dass die Kommission viel Geld an die EU-Länder überweist, ohne dass die versprochenen Projekte und Reformen am Ende umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten bekommen das Geld nämlich nicht erst bei Vollendung eines Projekts, sondern bereits beim Erreichen bestimmter Zwischenziele. Falls das Projekt nicht abgeschlossen wird, kann die EU das Geld nicht zurückverlangen. Der ERH empfiehlt der Kommission nun, zusammen mit den Mitgliedstaaten jene Maßnahmen zu identifizieren, bei denen das größte Risiko besteht, dass sie nicht bis Ende August 2026 abgeschlossen werden und „diese Maßnahmen systematisch weiterzuverfolgen und Maßnahmen zur Überwindung der Verzögerungen zu beschließen“. 

Für die ARF standen ursprünglich 723,8 Milliarden Euro zur Verfügung (338 Milliarden Euro als Finanzhilfen und bis zu 385,8 Milliarden Euro als Darlehen). Mittlerweile sind in Summe nurmehr 648 Milliarden Euro vorgesehen, nachdem die 27 EU-Staaten nur in diesem Umfang Pläne vorgelegt haben. Bis Ende 2023 hatte die EU-Kommission laut ERH 213 Milliarden Euro ausgezahlt. (red/APA)