Gleiches Honorar für Pflegekräfte und Ärzt:innen

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Laut einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums erhalten Pflegekräfte in Zukunft für bestimmte Tätigkeiten gleich viel Honorar wie Ärzt:innen. RELATUS kennt die Details. 

Pflegekräfte erhalten künftig für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld ein höheres Honorar. Die Abgeltung wird nun gleich hoch sein wie für Ärzt:innen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat dies in einem neuen Erlass festgelegt, die Neuerung tritt am 1. Oktober in Kraft. Bisher lag das Honorar für Begutachtungen für Pflegepersonal bei nur 20 Euro – und damit unter jenem für begutachtende Ärzt:innen. Ab 1. Oktober erhalten alle Begutachter:innen einheitlich 90 Euro. Das Sozialministerium stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bereit. „Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten”, erklärte Minister Rauch. „Damit wird endlich eine jahrelang bestehende Ungerechtigkeit beseitigt“, betonten auch die grüne Pflege-Sprecherin Bedrana Ribo sowie Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. 

Erfreut zeigte man sich auch bei Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK). Silvia Rosoli, die Leiterin der Abteilung Pflegepolitik in der AK, und ÖGB-Pflegeexpertin Martina Lackner: „Dass neben Ärzt:innen jetzt auch der gehobene Pflegedienst Gutachten erstellen kann, und dass die gleiche Tätigkeit auch gleich bezahlt wird, sind Erfolge für AK und ÖGB – und natürlich auch für alle Pfleger:innen, die diese Gutachten schreiben“, hieß es in einer Aussendung. Auch die Gewerkschaft vida und die vidaflex, die gewerkschaftliche Initiative für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), sehen mit dieser Maßnahme eine „dringende Forderung“ ihrerseits nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in diesem Bereich erfüllt. Gerade in Zeiten der Rekordteuerung sei laut vida die Angleichung der Honorare „längst überfällig“ gewesen. 

Seit Juli 2023 darf Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auch Erstbegutachtungen durchführen, um die Höhe des Pflegebedarfs festzustellen. Zuvor durften diplomierte Pflegekräfte nur Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen. Inzwischen erfolgen laut Gesundheitsministerium bereits rund 36 Prozent aller Begutachtungen durch Pflegekräfte. Pro Jahr werden in Österreich über 220.000 Begutachtungen durchgeführt. 

Rauch wies auch auf die seit 1. September in Kraft getretene Verbesserung für pflegende Angehörige hin: Sie erhalten nun schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Zusätzlich wurde der Bezieherkreis um nahe Angehörige wie beispielsweise Pflegeeltern, Tanten und Onkel erweitert. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche „frei nehmen“. Bisher war ein Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro. (red/APA)