Medizinrecht: Was Ärzt:innen und Apotheker:innen dürfen

Das sagt Karl Stöger, vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Abt. Medizinrecht der Uni Wien, über rechtliche Befugnisse von Berufsgruppen, Therapiefreiheit, das Bewertungsboard, Aut idem-Regelung und Datenschutz.

Über allem steht – im Verfassungsrang – dass Therapien nicht Patient:innen schaden dürfen, sagt Karl Stöger, Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Abt. Medizinrecht der Uni Wien. Wie das genau ist mit rechtlichen Befugnissen von Berufsgruppen im Gesundheitswesen und deren Therapiefreiheit, erklärt er in der neuen Podcastfolge von „Gesundheit argumentiert“ mit RELATUS-Chefredakteur Martin Rümmele und Strategieberater Michael Eipeldauer ebenso wie die Frage von Leitlinien. Wie der rechtliche Rahmen für das viel diskutierte Bewertungsboard ist, hören Sie ebenfalls in der neuen Podcast-Folge von „Gesundheit Argumentiert“.


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