130 neue Leistungen im niedergelassenen Bereich

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Die Österreichische Gesundheitskasse bereitet sich auf die Umsetzung der Gesundheitsreform vor. Zusätzliche Kassenstellen und mehr Leistungen sind erste Schritte.

Kommende Woche soll die Gesundheitsreform im Nationalrat beschlossen werden. Damit würden für den Ausbau des niedergelassenen Bereichs jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bereitet sich nun vor und möchte heuer noch 100 zusätzliche Kassenstellen ausschreiben, damit sie bereits im ersten Quartal 2024 besetzt werden können. Das Geld für diese ersten neuen Stellen kommt noch gar nicht aus der (mit dem Finanzausgleich verknüpften) Reform, sondern aus dem Budgetbegleitgesetz, das am Donnerstag im Bundesrat zum Beschluss ansteht. Ursprünglich hätten die 100 zusätzlichen Stellen schon in diesem Jahr ausgeschrieben und besetzt werden sollen – das war zumindest der Plan von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Die ÖGK arbeitet außerdem am österreichweiten Leistungskatalog und Gesamtvertrag mit den Ärzt:innen. Es sollen 130 neue Leistungen im niedergelassenen Bereich kommen, mehr als 700 sind zwischen den Ländern zu harmonisieren. „Es wird für jedes Bundesland besser. Wir orientieren uns am besten“, heißt es von der ÖGK. Ein grober Umriss des Katalogs soll ebenfalls noch heuer vorliegen. Dass die Ärztekammer das zeitliche Druckmittel dafür aus der Reform herausverhandeln konnte, war von der ÖGK kritisiert worden. Die Verhandlungen würden wohl ein „Knochenjob“ werden, meinte ein ÖGK-Experte vor Journalist:innen. Man sei aber auch ohne „Drohbestimmungen“ zuversichtlich für einen Abschluss, für den es künftig auch einen gesetzlichen Auftrag gebe. Es sei zu erkennen, dass die Landesärztekammern und auch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) grundsätzlich dafür seien. Geht es nach der ÖGK, sollen die Leistungen der Ärzte künftig österreichweit auch möglichst einheitlich honoriert werden, und zwar in einer Mischung aus Pauschalhonorierung und Einzelleistungen. Mit all dem wolle man das Kassensystem „super interessant und attraktiv machen“, auch um das Wahlarztsystem im Vergleich weniger attraktiv für die Ärzt:innen zu machen.

Die von der Ärztekammer zuletzt wieder geäußerte Sorge um eine Kommerzialisierung der Versorgung durch gewinnorientierte Ambulanzen, die die Kammer künftig nicht mehr durch ein Veto verhindern kann, trägt man in der ÖGK nicht mit. In die Gesundheitsreformgesetze sei zuletzt noch ein Passus aufgenommen worden, die der Sozialversicherung eine klare Priorisierung vorgebe: Primärversorgungseinrichtungen (PVE), Gruppenpraxen und auch Einzelordinationen seien vorzuziehen. „Auch nach der Reform haben wir klar den Auftrag, diese Leistungen bei der Ärztekammer einzukaufen“, heißt es von der ÖGK dazu. Dass große Konzerne versuchten, sich im sozialversicherungsfinanzierten österreichischen Gesundheitswesen zu etablieren, sei zudem kein realistisches Szenario, meint man bei der ÖGK: „Das geht sich wirtschaftlich für keinen von denen aus.“ (red/APA)