Änderungen bei CT und MRT

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Die Österreichische Gesundheitskasse und der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer konnten sich auf neue Gesamtverträge bei bildgebenden Verfahren einigen.

Im Bereich der bildgebenden Verfahren wird es in Zukunft österreichweit dieselben Honorare und gleichen Leistungen bei den Vertragspartnern der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geben. Die ÖGK konnte sich mit dem Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf neue Gesamtverträge einigen. Neu ist auch, dass Ergebnisse von Computertomographie-  und Magnetresonanztomographie-Untersuchungen künftig in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert werden, wenn die Patient:innen dem zustimmen. Behandelnde Ärzt:innen können dann direkt auf die Bilder und Befunde zugreifen. Der Gesamtvertrag MRT tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft, jener für CT im Folgejahr. Beide gelten für Versicherte aller Versicherungsträger. (kagr)