Oberösterreich hat als erstes Bundesland den Kollektivvertrag für die Anstellung eines Arztes bei einem anderen fixiert. Ein österreichweiter Kollektivvertrag konnte bisher noch nicht realisiert werden.
Möglich ist die lange geforderte Anstellung von Ärzten bei anderen Ärzten seit Oktober. Es gibt bundeseinheitliche Rahmenbedingungen, Details sind allerdings kollektivvertraglich zu regeln. Die beiden oö. Kurienobmänner, Thomas Fiedler für niedergelassene Ärzte und Harald Mayer (Bild) für die Angestellten, unterzeichneten nun den Kollektivvertrag. Fiedler betonte, dass die vielen, in den vergangenen Jahren erarbeiteten Kooperationsformen „nachhaltig dazu beitragen, künftig junge Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit oder Übernahme einer Kassenstelle zu begeistern und damit die Kassenärzte zu entlasten“. Mayer sieht in dem Kollektivvertrag einen fairen Interessenausgleich, der ausgewogene Arbeitsbedingungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern sicherstelle.
Voraussetzung für eine Anstellung sind die Fachgleichheit von Dienstgeber und Dienstnehmer. Durch die Anstellung werde es Kassenärzten ermöglicht, Nicht-Kassenärzte in ihren Ordinationen zu beschäftigen. Langfristig könne man so den Ansprüchen der Ärzteschaft nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance und jenen der Patienten – kürzere Wartezeiten, mehr Flexibilität – gerecht werden. (APA)