„Schluss mit dem Zuständigkeits-Pingpong“, fordert Ärztekammer-Vize Johannes Steinhart. Er ortet eine fehlende Bereitschaft der Sozialversicherung, Ärzten Umsatzeinbrüche während des Shutdown zu ersetzen.
„Wir Ärztinnen und Ärzte waren während der Coronakrise für die Patienten in vorderster Front da, haben in unseren Arztpraxen eine kostspielige Infrastruktur aufrechterhalten. Wir hatten jedoch wegen der Anordnung der Regierung, Arztpraxen nur in Notfällen aufzusuchen, wenig Patienten und entsprechende Umsatzeinbrüche. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Sozialversicherungen in einem solidarischen Gesundheitssystem für unsere Verluste aufkommen. Das muss unbedingt bei den Verhandlungen der Kassen mit der Bundesregierung berücksichtigt werden.“ So kommentiert Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK, die Ankündigung des Vizevorsitzenden des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, mit der Bundesregierung über „coronabedingte Kosten“ zu verhandeln.
Kurz vorher habe Lehner noch festgestellt, dass die Sozialversicherungen den Vertragsärzten dieses Jahr weniger Honorare ausbezahlen würde und diese sich den Differenzbetrag von der Bundesregierung holen sollten. Steinhart: „Mit dem Zuständigkeits-Pingpong, mit dem wir seit Monaten von der ÖGK zur Regierung und wieder retour geschickt werden, muss endlich Schluss sein. Wenn die Kassen nicht genügend Geld haben, müssen sie sich mit dem für uns zuständigen Gesundheitsminister über einen Kostenersatz für niedergelassene Ärzte entsprechend einigen.“ Nachdem die zentrale Bedeutung des niedergelassenen ärztlichen Bereichs in der Corona-Krise einmal mehr überdeutlich geworden sei, müsste es ein vorrangiges Ziel der Regierung und der Sozialversicherungen sein, diese Versorgung für künftige pandemische Entwicklungen abzusichern, sagt Steinhart. „Viele Arztpraxen würden weitere finanzielle Einbrüche wirtschaftlich nicht überleben.“ (red)