Bei einer Pressekonferenz übte die Österreichische Ärztekammer scharfe Kritik am Vorgehen der Gesundheitskasse und zeigte sich von der Wahlpraxisdebatte genervt.
Eine „sinnlose Diskussion“, die ohnehin nur 44 Kolleg:innen in Wien betreffe und ein Thema, das „nervt“ – bei einer Pressekonferenz der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ließen sich Präsident Johannes Steinhart und die Wiener Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied nachdrücklich über die Ankündigung eines Wahlpraxisverbots des Wiener Gesundheitsstadtrates Peter Hacker (SPÖ) aus, der im Spital angestellten Ärzt:innen kürzlich ausrichtete, dass das Führen einer Wahlpraxis neben der Anstellung bald nicht mehr erlaubt sein solle. Auch Dietmar Bayer, stellvertretender Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzt:innen, brüskiert sich über das drohende Verbot: „Wenn ich von so einem Verbot betroffen wäre, würde ich das Spital verlassen und zu 100 Prozent als Wahlarzt arbeiten. Mit solchen Zwangsmethoden kann man vielleicht im Sozialismus was erreichen, aber nicht in einer offenen Gesellschaft, wie wird sie haben.“ Statt Zwängen braucht es nach Ansicht der Ärztekammer ein Bündel an Maßnahmen zur Attraktivierung des Kassensystems.
In diesem Zusammenhang übten die Funktionär:innen auch scharfe Kritik an der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Seit Jahren würde die Ärztekammer auf eine drohende Pensionierungswelle hinweisen, Systempartner:innen hätten eine Sicherstellung der Versorgung aber „verschlafen“ und würden nun versuchen, die Schuld der Ärztekammer in die Schuhe zu schieben. Das größte Problem und „Grundübel“ ist laut ÖÄK der Kostendämpfungs- und Leistungskürzungspfad der ÖGK. Darüber hinaus würde der von der Ärztekammer vor drei Jahren vorgelegte einheitliche Leistungskatalog dort immer noch am Tisch liegen, es hätte nach wie vor keine Gespräche gegeben.
ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher betonte, dass ein moderner einheitlicher Leistungskatalog keine Degressionen oder Limitierungen wie bisher enthalten dürfe. Außerdem fordert die Ärztekammer zur Förderung der Kassenmedizin einen Startbonus von 100.000 Euro für alle offenen Kassenstellen und alle medizinischen Fächer, das Recht auf Medikamentenabgabe, eine „e-Health-Milliarde“ für die Verbesserung bei der elektronischen Gesundheitsakte ELGA sowie einen Ausbau des Impfprogramms. Konkrete Zahlen, wie viele der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Kassenstellen mit dem Start-Bonus bisher besetzt wurde, konnte die ÖAK nicht nennen. (kagr/APA)