Die Wiener Ärztekammer rät allen niedergelassenen Ärzten, Patienten, die trotz Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz im Ordinationsbereich tragen wollen, von der weiteren Behandlung auszuschließen und ihnen den Zutritt zur Ordination zu verweigern.
Ausgenommen davon sollen nur Personen in einer lebensbedrohlichen Situation sein, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Diese Aufforderung erfolge vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Patienten weigerten, beim Betreten einer Ordination eine Maske zu tragen. Damit aber würden sowohl andere im Wartebereich Befindliche als auch das Ordinationspersonal massiv gefährdet, stellte die Standesvertretung fest. Das Argument einer Maskenunverträglichkeit beziehungsweise mögliche Atemprobleme könnten kein wirkliches Argument sein, denn hier gebe es den Schutz durch ein Gesichtsschild. „Wir sind uns dessen bewusst, dass dies ein sehr ungewöhnlicher Aufruf ist, aber wir sind sowohl gegenüber unseren Patientinnen und Patienten als auch unseren Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Fallzahlen niedrig zu halten und damit eine mögliche zweite Welle zu verhindern“, wurde Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres zitiert.
Oberösterreich führt indes als erstes Bundesland am Donnerstag im öffentlichen Raum wieder die Maskenpflicht ein. Die Vorschrift ist zeitlich unbegrenzt, teilte Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Dienstag mit. Auch wenn er wisse, dass ein Zurück zu Verschärfungen schwierig sei, nachdem es „wieder aufwärtsging“, sei die Maskenpflicht eine „alternativlose Maßnahme“, um einen Lockdown zu verhindern, so Stelzer. Mit dem Wegfall der Maskenpflicht habe sich eine „Normalität eingeschlichen“ wie vor dem Krankheitsausbruch. Um eine weitere Erhöhung der Fallzahlen einzudämmen, ist in Geschäften, Einkaufszentren und Dienstleistungsbetrieben von Kunden wie Beschäftigten daher wieder Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Sicherheitsabstand zu wahren. In der Gastronomie müssen Gäste wieder am Weg vom und zum Tisch Masken anziehen. Am Tisch, an dem bis zu zehn Personen sitzen dürfen, ist das nicht obligatorisch. Das Personal muss ebenfalls Mund-Nasen-Schutz anlegen. Im Freien soll man den Sicherheitsabstand einhalten. Wo das nicht möglich ist, muss ebenfalls eine Maske verwendet werden. (red)