Verwirrung herrscht in der Frage, wie es in der Praxis mit der telefonischen Krankschreibung für Covid-19-Fälle und andere Erkrankungen aussieht.
Für die Ärztekammer ist die Sache klar: die telefonische Krankschreibung ist „bei allen Krankheiten möglich“. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beharren allerdings darauf, dass man sich nur mit Corona telefonisch krankschreiben lassen kann. Hintergrund: bisher war die telefonische Krankschreibung für alle Krankheiten während der Pandemie möglich. Seit Montag muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.
Die Ärztekammer widersprach dem am Montag allerdings in einer Aussendung: „Patientinnen und Patienten sollten sich nicht verwirren lassen. Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung weiter bei allen Krankheiten möglich“, meinte ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher. In manchen Bundesländern wie Wien sei die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Und auch in den übrigen Bundesländern obliege darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt. „Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist“, sagte Wutscher. Gegebenenfalls werde es aber weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen.
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, dass eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich einen persönlichen, also physischen Patientenkontakt voraussetze. Die wiedereingeführte telefonische Krankmeldung mit 1. August solle „nur für jene Erkrankungen möglich sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind“. Allerdings: Eine gesetzliche Regelung sei nicht erforderlich, zuständig seien die Krankenversicherungsträger. Die haben aber erst von der Regierung überhaupt davon erfahren, berichtet Obmann Andreas Huss in einem Statement in den sozialen Medien. Am 27. Juli schreib er: „Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt, richtet uns die Regierung gestern per Presseaussendung aus. Allerdings nur für Verdachtsfälle und positiv getestete Personen (diese aber nur wenn sie symptomatisch sind), erfahren wir heute. Für die gilt sie aber ohnehin schon durchgehend und wurde auch nie abgeschafft.“ Am Montag konkretisierte er, dass die telefonische Krankschreibung bereits per Obmannverfügung geregelt sei – und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen. (rüm/Agenturen)