Das neue Führungsteam der Niederösterreichischen Ärztekammer will nicht verwalten, sondern gestalten. Man wolle „nicht leise, sondern konstruktiv und energisch“ sein.
Als Präsident einer Reformpartnerschaft wolle er längst überfällige Themen und Forderungen angehen, sagte der neue NÖ-Ärztekammerpräsident Harald Schlögel am Mittwoch bei einem Pressegespräch. „Die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger haben dieses Land maßgeblich durch die Pandemie getragen. Viele sind erschöpft und ausgebrannt“, erinnerte Schlögel zudem. Kassenstellen könnten nicht mehr besetzt werden, der Nachwuchs fehle. Aber: „Wir haben weniger einen Mangel, sondern vielmehr ein Ausbildungsproblem. Und zwar ein massives“, merkte der neue Präsident an. Der Turnus decke vielerorts fehlende Personalkapazitäten ab und spare an der Ausbildung. „Das ist ein Verrat an allen Jungärztinnen und Jungärzten.“ Schlögel verwies dazu auch auf die Agenda von Kurienobmann Wolfgang Walentich, der sich intensiv der Strukturqualität der medizinischen Versorgung widmen und damit einhergehend die Ausbildungs- und Qualifikationsstandards in den Spitälern vorantreiben wolle.
Große Anstrengungen vonseiten des Landes und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werde es brauchen, um dem Ärztemangel im niedergelassenen Bereich entgegenzuwirken. Schlögel will etwa die Wiedereinführung der Gemeindeärztin bzw. des Gemeindearztes. „Die Hausapotheken sind in der Niederlassung essenziell, um eine Ordination rentabel und damit zukunftsfähig zu führen. Wir brauchen hier mit den Apotheken flexiblere Lösungen als bisher, wenn wir die ärztliche Versorgung flächendeckend aufrechterhalten wollen“, meinte der Präsident. Für Kurienobfrau Martina Hasenhündl ist das Halten von Ärztinnen und Ärzten im Kassenvertrag besonders wichtig: „Jeder aus Unmut über Bürokratie, Arbeitsdruck und unwirtschaftliche Honorarsätze zurückgelegte Kassenvertrag ist ein Systemversagen. Es braucht faire Honorare, eine Verbesserung der Work-Life-Balance durch verschiedene Möglichkeiten der Kooperation und den verbrieften Anspruch auf eine Hausapotheke bzw. das Dispensierrecht.“ (red)